Sind Rektaluntersuchung an Grenzkontrollen gestattet?

3 Antworten

An der Grenzkontrolle macht das keiner, die haben da keine langen Handschuhe. Sie werden dich bei einem begründeten Verdacht, mit richterlicher Verfügung erst Röntgen und dann durch einen Arzt untersuchen lassen. Der Arzt sieht dabei in alle Körperöffnungen um Fremdkörper zu entfernen, notfall schneidet er dich in einer Not-OP auf. Denn wenn Drogenpakete platzen stirbt man.

Gerne wird der arzt dir anbieten, kurz mal reinzuschauen wenn du es erlaubst. Das erspart die das Röntgen.

ToxicWaste  28.07.2018, 15:15

Die Rektaluntersucheng erspart dir das Röntgen? Wohl eher umgekehrt. Lass dich röntgen, dann fummelt dir keiner im Hintern rum, solange es keinen weiteren Verdacht gibt.

topbaugutachter  28.07.2018, 15:26
@ToxicWaste

Das eine erspart das anderen und umgekehrt. Wenn die erst die Hand im ... haben müssen die nicht röntgen. Und wenn die röntgen müssen die nur rein wenn was drin ist, :-)

ToxicWaste  28.07.2018, 15:29
@topbaugutachter

Sag ich doch. Wobei ich Röntgen als das deutlich kleinere Übel ansehe.

topbaugutachter  28.07.2018, 15:30
@ToxicWaste

Wenn du Kinder will darfst du das nich oft machen. Fingen in PO kannst du, selbst zu Spaß, so oft machen wie du willst

ToxicWaste  28.07.2018, 15:43
@topbaugutachter

Wenn du regelmäßig an der Grenze geröntgt wirst, machst du irgendwas grundsätzliches falsch.

Das wird ganz bestimmt nicht ohne einen Tatverdacht gemacht.

QMillion 
Fragesteller
 30.07.2018, 18:57

Das ist hier nicht die Frage, voll am Thema vorbei!

maja0403  30.07.2018, 19:20
@QMillion

Wenn du meinst. Bei Tatverdacht ist vieles gerechtfertigt.

Judith171  10.06.2019, 17:59
@QMillion

Nanana,

  1. glaubt dir keine Mensch, dass Du nur mal so fragst.
  2. Wird so oft bodypacking gemacht, dass die Polizei mit Recht so stark kontrolliert. Auch rektal wird oft geschmuggelt.
  3. tja, Pech gehabt. Es wird immer schwieriger zu schmuggeln.

So detailreich sind da die rechtlichen Regelungen nicht. Die Bundespolizei, die am Flughafen zuständig ist, hat nach § 43 BPolG das Recht, Personen zu durchsuchen. Wenn zum Beispiel Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Drogen in einer Körperöffnung versteckt sind, darf auch diese untersucht werden. Das ganze muss immer verhältnismäßig sein. Ohne dass ein Drogenspürhund angeschlagen hat, wird sowas wohl ohnehin nicht stattfinden.