Sind mündliche Absprachen bei einer Wohnungsübergabe bindend? Kostenvoranschlag verlangen wenn der Vermieter eine Fachfirma beauftragt um Mängel zu beseitigen?

4 Antworten

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um die Wohnungsübergabe an dich geht, oder?

Wenn es bei dieser Absprachen gab, dass zu diesem Zeitpunkt erkennbare Mängel vermieterseitig behoben werden sollten, so ist der Vermieter daran auch gebunden. Leider ist dann die Frage des Beweises problematisch. Vermutlich war kein Zeuge dabei und du hast keine Fotos gemacht.

Es liegt deshalb nahe, dass du nunmehr nicht mehr berechtigt wärest, wegen der von Beginn des Mietverhältnisses an bestehenden Mängel die Miete mindern zu dürfen.  Andererseits hast du einen unverjährbaren Anspruch auf Reparatur. Schließlich ist eine der Grundpflichten des Vermieters, die Mietsache dem Mieter bei Mietbeginn in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten.

Gewiss ist der Vermieter an das BGB gebunden, dass er nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot arbeiten muss. Dazu gehört die Einholung von Kostenvoranschläge mehrerer Dienstleister um das wirtschaftlichste auswählen zu können und nicht ein xbeliebiges überteuertes (eines Freundes?).

Mängel muß der Vermieter beheben und bezahlen, nicht der Mieter. Wer bestellt, zahlt. Du brauchst da keinen Kostenvoranschlag. Er braucht den.

Ansonsten, alles schriftlich festhalten, mündliches ist nicht so leicht beweisbar.

KathaSch1980 
Fragesteller
 24.08.2017, 10:39

Da ich mich geweigert habe die Mängel zu beseitigen die zum Einzug schon vorhanden waren, was leider nur mündlich ohne Zeugen besprochen war, da es hiess dies ist kein Erstbezug und auch nicht renoviert und saniert wurde, müsse ich damit leben. Nun beauftragder Vermieter eine Fachfirma, die Kosten verrechnet er mit meiner Kaution.

Bitterkraut  24.08.2017, 10:40
@KathaSch1980

Das darf er nicht! Wede dich dringend an einen Mieterverein! Nur Schäden, die nachweislich durch dich entstanden sind, darf er verrechnen. Und auch nur, wenn sie nicht der üblichen Abnutzung entsprechen.

bwhoch2  24.08.2017, 10:47
@KathaSch1980

Klar ausgedrückt: Du hast kein schriftliches Übergabeprotokoll mehr vom Einzug und kannst somit auch nicht beweisen, welche Schäden schon beim Einzug vorhanden waren. Somit darf Dein Vermieter davon ausgehen, dass auch diese Schäden von Dir verursacht wurden.

Hast Du jetzt wieder eine Übergabe ohne schriftliches Protokoll gemacht?

Der normale Weg ist, dass Dich der Vermieter nun mit Fristsetzung auffordert, die Schäden auf Deine Kosten zu beseitigen. Kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, wird er selbst Firmen beauftragen, die die Schäden beseitigen und dann von Dir die Erstattung verlangen.

Er könnte sich auch Kostenvoranschläge von Firmen einholen und aufgrund dieser dann den Schadensersatz von Dir geltend machen.

Wie sieht es aus mit privater Haftpflichtversicherung?

Renick  24.08.2017, 12:37
@KathaSch1980

Es kommt noch dazu, dass es drauf ankommt, was für Schäden es genau sind. Denn du musst nur für Schäden aufkommen, die du selber verursacht hast. Dagegen sind Schäden, die durch ganz normale Abnutzung bei Gebrauch entstehen, nicht deine Angelegenheit. Dazu konnten wir bisher nichts sagen, da du zu wenig Informationen gibst.

zu 1: Ja, aber im Streitfall dann nicht nachweisbar.

zu 2: Kostenvoranschalg nicht unbedingt erforderlich. es kann auch mit der tatsächlichen Rechnung abgerechnet werden.

Schriftliche Form ist immer sicherer!