Sind Butterfly Messer in Deutschland gesetzlich erlaubt?

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Hallo,

Butterflymesser zählen seit dem 1. April 2003 in Deutschland zu den verbotenen Gegenständen und dürfen nicht erworben, besessen oder geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen

Das Verbot gilt jedoch nicht für Balisongs, die eine Klingenlänge unter 41 mm und eine Klingenbreite von unter 10 mm haben weil diese nicht als Waffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten. Vom Verbot ausgenommen sind auch Trainingsbalisongs die weder scharf noch spitz sind und über eine nicht schleifbare Klinge verfügen

LG Dennis

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Butterfly sind nicht verboten weil sie besonders gefährlich wären, das sind sie nämlich nicht. Ein feststehendes Messer kann man wesentlich schneller einsetzen und genauso unauffällig tragen. Dazu braucht man vor dem Benutzen nicht dieses lächerliche Rumfummeln wie bei einem Butterfly. Einhandmesser z.B., die man einfacher und schneller öffnen kann dürfen besessen und lediglich nicht geführt werden, bei Butterfly ist schon der Besitz eine Straftat. Das macht nur für ignorante Politiker einen Sinn.

Das Verbot lässt sich mit der damaligen Situation erklären. *)
Der deutsche Bürger fühlte sich nicht sicher und erwartete von der Politik dass sie irgendetwas zu seiner Sicherheit
(genauer zu seinem Sicherheitsgefühl) unternimmt.
Die haben dann irgendwas unternommen und weil ihnen nichts billigeres eingefallen ist haben sie ein paar Messer verboten.
(An den Ursachen für das Unsicherheitsgefühl oder gar an der realen Kriminalität etwas zu ändern wäre wesentlich aufwändiger und teurer gewesen.)
Der deutsche Bürger war sehr dankbar, wählte die Politiker wieder und wenn sie nicht gestorben sind leben sie noch heute in Friede und Sicherheit.
*) Das kann man sich heute nicht mehr vorstellen, damals herrschte auf den Strassen Anarchie und Gewalt,
Banden mit Wurfsternen, Würgehölzern und Butterflymessern trieben Bürger und Polizei ob ihrer Hilflosigkeit zur Verzweiflung.
Zum Glück ist seit dem Verbot alles besser geworden.

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html

Butterfly Messer zählen in DE aufgrund eines Feststellungsbescheides des Bka`s zu den Verbotenen Waffen. Ausgenommen von Dem Verbot sind nur Mini butterflies ( klingenlänge maximal 41mm und breite max. 10mm) und Butterfly trainer die weder spitz noch scharf/ schärfbar sind. Ein Verstoß kann theoretisch eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren bedeuten!

DanielLR  01.09.2016, 14:30

Tut mir leid, Karambits waren das mit dem Feststellungsbescheid ( wenn auch nur als Waffe) habe ich wohl verwechselt.

Sie sind illegal.

Wer solch ein Messer mitführt, ist schnell 1000€ leichter. Ob das jetzt angemessen ist, ist eine andere Frage :D