Messer im Koffer und erwischt?

5 Antworten

Hör mal, was willst du nun wissen? Du hast die Frage bereits selbst beantwortet!

Die bemerken das auf jeden Fall. Dann machst du den Koffer auf und sie entfernen / entsorgen das Messer.

Und du bekommst einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Falls du ein bisschen rummaulst beim Zoll, kannst du bereits dort eine Nacht verbringen.

Kannst ja ausprobieren - das ist jedoch weder eine Mutprobe noch eine sinnvolle Handlung.

Das Messer wird einbehalten und ein Strafverfahren gegen dich eröffnet.

Das mögliche Strafmaß kennst du ja bereits...

wenn auf den Besitz 3 Jahre Bau steht

wird es wohl mit "Wegnehmen" allein nicht erledigt sein

Derkingthomas 
Fragesteller
 23.04.2017, 18:34

Ich glaub das ist aber anders beim zoll

sagitarius01  23.04.2017, 18:35
@Derkingthomas

was bringt dich zu der Annahme ?

glaubst du, wenn du das Messer gleicht testest sieht es ein Zöllner auch lockerer, du wirst nicht bestraft ?

Pauli010  28.04.2017, 19:19
@Derkingthomas

Wieso ist das anders beim Zoll?

Glauben die vielleicht Märchen wie: "Brauch ich zum Butter-aufs-Brot-streichen" oder ähnliche Ausreden?

Also so eine Naivität ist fast schon sträflich ...

Denn auf den Besitz für butterfly Messern kann es eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe geben! 

welchen Teil davon hättest du gerne erklärt?

Derkingthomas 
Fragesteller
 23.04.2017, 18:36

Ist aber ein unterschied ob du in der stadt/straße damit erwischt wirst, oder beim zoll

Derkingthomas 
Fragesteller
 23.04.2017, 18:59

Weil du es nach deutschland einführen willst (du bist erst im besitz davon wenn du es hast) in dem moment hat es ja der zoll

Lestigter  23.04.2017, 20:55
@Derkingthomas

Unsinn - ist das selbe, es steht im §1 WaffG unter Punkt 3:

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Und die passende Strafe zu Verstössen im §53 Abs. 3 WaffG:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
... entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 ... Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 ...einen dort genannten
Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt..

Böser Irrtum..

ES1956  23.04.2017, 20:57
@Derkingthomas

Es geht nicht um "Besitz". Lt WaffG ist jeder "Umgang" damit verboten.

Heinrich22  02.11.2017, 21:53
@Lestigter

Man gibts in Deutschland irre Gesetze, und vor allem noch die Strafen 3 Jahre für ein blödes Messer !!!!!!

So viel kriegen hier in Österreich oft nicht mal die Vergewaltiger oder Finanz Straftäter.

Da bekommst du eine Anzeige.