Sicherheitsleistung bei einer Zwangsversteigerung?

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Die Sicherheitsleistung (10% des Verkehrswertes und nicht des Gebotes) wird mit dem Gebot verrechnet, wenn man den Zuschlag erhält. Am besten sollte man die aus eigenen Mitteln erbringen, da vor dem Termin nicht sicher ist, ob man das Objekt ersteigert. Möglich ist aber auch die Bürgschaft einer Bank.