Grundschuld für Darlehen einer anderen Person und jetzt Zwangsversteigerung, was kann der Gläubiger maximal holen?

5 Antworten

Hallo, ich interpretiere das ganz anderst.

Bank vergibt ein Darlehen über EUR 150.000.Das Darlehen wird gesichert mit einer Grundschuld über EUR 50.000 auf Objekt B und EUR 100.000 auf Objekt A.

Darlehensnehmer ist alleine Kunde A.

Im Falle einer Zwangsversteigerung wird die Bank das Objekt versteigern welches einfacher zu verwerten wird. 

Danach geht es weiter. Hierbei spielen natürlich noch weitaus weitere Details die Rolle. Stimmt das so in etwa?

Die Bank kann aus der Zwangsversteigerung nur den Wert der Grundschuld einfordern.

Der berechnet sich aus dem Grundschuldbetrag  (hier 100T) und:

Zusätzlich kann die Bank dingliche Zinsen einfordern. Das geht dann, wenn Zinsen auch im Grundbuch eingetragen sind. Falls das der Fall ist, müssen diese Zinsen zum Grundschuldbetrag dazugerechnet werden. (bis höchstens 4 Jahre, dann Verjährung)

Z.B. 10 % dingliche Zinsen: pro Jahr 10T, Summe nach 4 Jahren: 40.000

Also im Beispiel Die Bank kann 140.000 Euro einfordern, (sofern die gesicherte Darlehnsforderung auch noch so hoch ist).

Die Bank erhält 100.000€.

Person B erhält 30.000€.

Die Bank hat Ansprüche gegen Person A in Höhe von 30.000€ + Kosten + Zinsen.

B hat Ansprüche gegenüber A in Höhe von 100.000€ + .

Die Ansprüche der Bank sind vorrangig.

Hallo,

wenn die Forderung der Bank 100.000,-€ beträgt, hat sie nur ein Anrecht auf diese 100.000,-€, der Rest wird an den Eigentümer ausgekehrt.

Schau mal, was bei der Sicherheit eingetragen ist. Oft wird von einem bestimmten Betrag plus Zinsen ausgegangen.

Wenn die Sicherheit nur über 100.000,- € läuft, darf die Bank auch nicht mehr behalten.

Oh oh, mit den Sicherheiten ist das oft so eine Sache.Man sollte sich das sehr genau überlegen! Die Bank weiß schon, wieso sie noch einen Bürgen sucht!! - Ich weiß, da shilft Dir jetzt auch nichts mehr, aber vielleicht Anderen!