SGB Geltungsbereich

7 Antworten

um die Frage zu beantworten bedarf es nicht viel, das SGB (1-12) ist aus vielerlei Gründen bereits ungültig und nichtig (siehe Grundgesetz Art. 19- Zitiergebot) aber die ganzen Antworten betreffend des Geltungsbereiches, der angebl. völlig überflüssig sein soll, wird mit dem folgenden beantwortet: Behauptet wird auch gern, dass Gesetze ja angeblich keinen Geltungsbereich nennen müssten. Das ist erst recht barer Unsinn, da das exakte nennen von Geltungsbereichen sogar zwingend von Nöten ist!

Ansonsten liegt nämlich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG).

Auszüge: „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

Hancoc  28.04.2015, 09:11

noch vergessen, der Geltungsbereich soll hier sein, ein Witz:

§ 30 SGB Geltungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.

(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.

(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Wo ist denn nun der "Geltungsbereich (Abs. 1)

PatrickLassan  06.07.2015, 13:54

um die Frage zu beantworten bedarf es nicht viel, das SGB (1-12) ist aus vielerlei Gründen bereits ungültig und nichtig (siehe Grundgesetz Art. 19- Zitiergebot)

Wäre das so, dann wäre das ein gefundenes Fressen für jeden Juristen.

aber die ganzen Antworten betreffend des Geltungsbereiches, der angebl. völlig überflüssig sein soll, wird mit dem folgenden beantwortet:

Mit dem verfälschten Text eines Urteils.

Das zitierte Urteil (BVerwG 1 C 74/61) bezieht sich auf kein Gesetz, sondern auf eine Landschaftschutzverordnung, die nur in einem Teil eines Bundeslandes gelten sollte. Deshalb war die Angabe des räumlichen Geltungsbereichs erforderlich. Ansonsten ist der Geltungsbereich eines Gesetz stets das Staatsgebiet des Gesetzgebers.

PS: Schon erstaunlich, dass man sich 2015 anmeldet, um auf eine Frage von 2011 zu antworten.

Das SGB gilt in der BRD für die darin Sozialersichtern Personen auch im Ausland wenn der Versicherungsträger hier ist so wird die Rente wenn der Anspruch hier erworben wurde auch nach Spanien bezahlt. Gleichse gilt für Persoen welche hier als Grenzgänger arbeiten aber im Ausland wohnen. Aber der Geltungsbereich ist die BRd mit der Sonderform, dass dies auch gilt wenn nur ein Teil hier ist , Rentenvers. , Krankenvers. aber der Leistungsempf. im Ausland wohnt. Ist kein Bezug zur BRd verhanden gilt im Ausland das Sozialversichrungsrecht das betreffende Landes.

Das SGB gilt im gesamten Deutschen Raum. So wie alle anderen deutschen Gesetze auf Bundesebene auch.

Das muss nirgend wo notiert werden, da das durch das überordnete GG bestimmt wird.

Warum sollte sich das SGB auf Grenzen beziehen? Es braucht keine Grenzen. Es bezieht sich auf Personen, z.B. auf "Deutsche" auf Personen die in die Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung eingezahlt haben.

Deutsche Gesetze gelten für Deutschland, da müssen die Grenzen von Deutschland nicht benannt werden, das gilt auch für das "Sozialgesetzbuch".