Sex unter Gleichaltrigen?

7 Antworten

Ich diskutiere gerade mit einem Bekannten, ob man Sex unter 14 haben darf, jedoch die andere Person Gleichagrig bzw. selbst unter 14 ist

Darf man natürlich: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-unter-14-verboten-oder-mit-unter-14-jaehrigen#answer-199280689

Wir sind ab Geburt sexuelle Wesen: "Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

und man selbst bzw. die Eltern keine Konsequenzen dafür tragen müssen.

Was einen selbst angeht muss man ggf. die Konsequenzen tragen, wenn der Sex nicht freiwillig war: "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Denn Kinder (U14) sind zwar strafrechtlich gesehen nicht schuldfähig (strafmündig), aber bereits ab 7 zivilrechtlich gesehen deliktfähig. Aber eben: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Was die Eltern angeht: Sie dürfen sexuelle Handlungen ihrer Kinder fördern (s. verlinkten Beitrag oben), aber nicht die von fremden Kindern.

D.h., wenn Freund/Freundin bei ihnen im Zimmer ihres Kindes übernachten möchte, dann dürfen sie das ihrem Kind erlauben, und es ist okay, wenn das Gastkind auch die Erlaubnis seiner Eltern hat - was ja nun üblicherweise auch gegeben ist. ;-))

Und "fördern" meint hier rechtlich nicht, dass die beiden tatsächlich Sex haben (wollen), sondern, ihnen die ungestörte Möglichkeit dazu zu geben (selbst wenn sie gar keinen haben (wollen)).

Davon abgesehen: Wenn es sich nicht mehr um Kleinkinder handelt, kann und soll man sie auch nicht 24/7 überwachen. Was ältere Kinder konkret so tun, unterliegt nicht der Kontrolle der Eltern - und muss es auch nicht.

Das gerne auf Baustellenschildern zu lesende "Eltern haften für ihre Kinder" ist rechtlich kompletter Unsinn. Genau das tun Eltern nämlich nicht.

Ab 7 sind sie eben halt grundsätzlich deliktfähig, und damit ggf. auch selbst rechtlich verantwortlich.

Zwischen "nicht dafür bestraft werden (können)" und "erlaubt sein" ist ein Unterschied.

Auch wenn die strafrechtlichen Folgen identisch sind.

Ihr könnt die Diskussion beenden, schließlich ist es dumm über die Wahrheit zu streiten. :-)

Sex unter 14 ist erlaubt, solange beide unter 14 sind. Ab 14 ist müssen dann beide mindestens 14 oder älter sein. 13 und 13 wäre also erlaubt, 13 und 14 wäre verboten, und 14 und 14 wäre erlaubt. Auch 14 und 63 wäre also erlaubt.

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern gilt nur für alle, die mindestens 14 sind.

Das Schutzalter muss nur von sexualmündigen Personen beachtet werden.

Sex mit einer Person unter 14 Jahren ist in jeden Falle eine Straftat. Unter 14 Jahren ist man aber nicht strafmündig, d.h. grundsätzlich schuldunfähig. Man kann für Taten, die man vor der Vollendung des 14 Lebensjahres begangen hat, grundsätzlich nicht verfolgt werden. Allerdings können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche entstehen.

bzw. die Eltern keine Konsequenzen dafür tragen müssen.

Das ist schon schwieriger, die Eltern können sich nämlich wegen Beihilfe strafbar machen.

Libertinaerer  27.10.2020, 22:20

Die Eltern dürfen sexuelle Handlungen ihrer Kinder sogar ausdrücklich fördern (§ 180 StGB).