selbstständige Fußpflegerin möchte noch zusätzlichen Job (450 ,- €)

4 Antworten

Wie ist das dann mit der Krankenversicherung?

§ 10 Abs. 1 SGB V.

Wenn Gesamteinkommen aus Selbständigkeit und Anstellung > als 450,- € p.M. --> Familienversicherung endet!

Es wäre dann festzustellen ob du haupt- oder nebenberuflich selbständig wärst

  • Hauptberuflich Selbständige zahlen ihren Beitrag auf ein fiktives Einkommen von mind. 1.417,50 € im Monat
  • nebenberuflich Selbständige auf mind. 945 €.
  • Beitragssatz beträgt 14% zzgl. kassenabhängiger Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
  • 2,35 bzw 2,6% (über 23 und kinderlos) zur Pflegeversicherung.
  • Rechne selbst!

Verstanden? Um Rechtssicherheit zu schaffen sollte in dem Fall unbedingt ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Ein Minijob, der vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, ist unschädlich.

Hallo,

besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

Hallo, ich bin selbstständige Fußpflegerin und bei meinem Ehemann mitversichert.

Das kann nicht sein.

Jeder selbstständige hat seine eignenen Beiträge zur Sozialversicherung zu bezahlen !

Kevin 105 hat das ja schon geschrieben.

Bei deinen Umsätzen ist das keine Selbstständigkeit, das ist Hobby, da du davon nicht leben und auch nicht sterben kannst.

Nimmst du einen weitern Job aif 4050€ Basis an, so darfst du dann immer nur so viel verdienen, dass es mit deinem  "Umsatz" nicht über 450€ kommt.

Denn kommst du auch nur einen Cent über die 450€ wird der ges. Betrag  steuer und sozialabgabenpflichtig werden.