Krankenversicherung: monatlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit brutto oder netto?

4 Antworten

Die meisten Selbständigen (Einzelunternehmer)

  • erhalten keinen Lohn, daher zahlen sie keine Lohnsteuer
  • sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • sind nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.

Der Beitrag für Angestellte hängt vom sog. Sozialversicherungsbrutto ab.

Der Gewinn (für den Einzelunternehmer) ist definiert als die Betriebseinnahmen (Umsatz) abzüglich der Betriebsausgaben und bildet die Beitragsgrundlage.

Für Selbständige in der GKV gibt es allerdings ein paar Dinge die beachtet werden müssen.

  1. Wird bei selbständigen prinzipiell immer von einem Gewinn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ausgegangen (3.937,50 € im Monat).
  2. Niedrigerer Gewinn muss durch Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden. Dann wird dieser als Bemessungsgrundlage angesetzt.
  3. Es gibt Untergrenzen. Diese dürfen, auch wenn der tatsächliche Gewinn geringer ausfällt, bei der Beitragsbemessung nicht unterschritten werden. Die Untergrenze beträgt 75% der monatlichen Bezugsgröße (= 2.021,25 €).
  4. In Härtefällen (z.B. im ersten Jahr) kann diese unterschritten werden und es werden 50% der Bezugsgröße angesetzt (1.347,50 €).
  5. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,9% der jeweiligen Bemessungsgrundlage ohne Anspruch auf Krankengeld. Wenn man sich den Krankengeldbezug erhalten will muss man den vollen Satz von 15,5% entrichten.
  6. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2,05% (2,3% für Menschen über 23, unter 65 und kinderlos).

Als Selbstständiger sollte man schon die Begriffe wie Bruttoumsatz, Umsatz, Gewinn und Einkünfte und Einkommen kennen und unterscheiden zu wissen. Ohne diese Grundlegenden Kenntnisse ist der Laden bald Pleite Du zahlst die Krankenkassenbeiträge aus deinem Einkommen. Dein Einkommen ist das was du dir selbst als Gehalt zahlst, wenn du eine Gesellschaftsform hast und du in deinem Betrieb angestellt bist. Bist du ein Einzelunternehmen, sprich keine Gesellschaftsform, so ist dein Einkommen das, was vom Bruttoumsatz abzüglich deiner Betriebskosten und betriebssteuern übrig bleibt. Sprich das ist dein zu versteuerndes Einkommen und von diesem werden die KV und PV sowie die Rentenbeiträge ermittelt.

Hallo,

es sind die Beträge" gemeint, die später unter "Einkünfte" im Steuerbescheid stehen. Ggf. werden auch steuerfreie Einnahmen addiert.

"Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" (§ 15 SGB IV) sind die betrieblichen Einnahmen abzüglichen aller Kosten für die selbständige Tätigkeit: Büromiete, Firmenwagen, Werbung ... Im Zweifelsfall gelten die Regelungen des Einkommensteuerrechts (z.B. Abschreibungen). Kosten für die Person des Selbständigen gehören nicht dazu (z.B. Kranken- und Rentenversicherung, Einkommensteuer ...).

Gruß

RHW

"Gewinn" ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht.

Das sind bei einer Überschussrechnung Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Das ist normalerweise eine Jahresbetrag, und ein Monatsbetrag ist davon 1/12.

Wenn Du diese Begriffe nicht kennst, wird es sehr schwierig mit Deiner Selbständigkeit.

Scaver  05.12.2013, 20:34

Wenn Du diese Begriffe nicht kennst, wird es sehr schwierig mit Deiner Selbständigkeit.

Jap, das kann ich nur bestätigen. Ich hab es 2 mal versucht und lief nie wirklich gut. Nun hab ich eine Ausbildung als Kaufmann und weiß, was ich damals hätte wissen müssen.