screenshots als beweis zulässig?!

5 Antworten

Es ist keine Urkundenfälschung, da ein Screenshot keine Urkunde ist. Wenn in einer Gerichtsverhandlung oder auch nur im Ermittlungsverfahren behauptet wird, das Screenshot entspreche den Tatsachen (obwohl er falsch ist) und damit jemand fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt wird, ist das aber in jedem Fall strafbar.

Es ist rechtlich gesehen das gleiche, als wenn jemand bei der Polizei oder vor Gericht lügen würde. Ob er das nun mit seinen Worten oder mit einen Screenshot macht, ist hier egal.

wenn es vor Gericht geht, zweifle die Echtheit an. Dann wird ein Gutachter bestellt, der das herausfinden kann. Kosten zahlt der, der verliert.

Urkundenfälschung ist das nicht. Ist ja keine Urkunde.

Das Herstellen eines solchen "Screenshots" ist extrem einfach, das weiß sogar ein Richter.

Wird versucht, so etwas als Beweis anzubringen könnte aber § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) verletzt sein.

vor gericht bestimmt nicht zulässig, weil man es ja fälschen kann. urkundenfälschung ist das allerdings nicht. es ist ja keine urkunde..

Es ist Urkundenfälschung und wird auch vor Gericht nicht anerkannt. Sowas ist sehr leicht fälschbar.