Schwiegersohn bei Scheidung vom Erbe ausschließen?

8 Antworten

Der Vater der Tochter sollte sich aus ihrer zukünftigen Ehe raushalten und seine verstaubten Kenntnisse bezüglich Familien- und Erbrecht auffrischen.

Auch ohne einen extra Ehevertrag würde sein Schwiegersohn nichts von ihm erben - und auch bei einer Scheidung müsste die Tochter nichts von ihrem alleinigen Erbe an ihren geschiedenen Mann abtreten.

  • In einer Ehe beerbt jeder Ehepartner seine eigenen Eltern allein, muss dieses Erbe nicht mit seinem Ehepartner teilen (- außer, die eigenen Eltern haben das Schwiegerkind ebenfalls als Erben in einem Testament benannt.....) 
  • Das alleinige Erbe wird dem "Anfangsvermögen" des Kindes zugeschrieben, also dem Vermögen, das es bereits vor der Eheschließung besaß - das alleinige Erbe fließt also nicht in den "Zugewinn" einer Ehe mit ein und muss somit bei einer Scheidung nicht mit dem anderen Ehepartner geteilt werden.

Nur, wenn die Tochter, die ihren Vater allein beerbt hat, vor ihrem Ehemann sterben würde, würde dieser von ihrem Vermögen partizipieren.....

benek1984 
Fragesteller
 11.04.2017, 07:51

... und das könnte sie ja wiederum per Testament ausschließen bezüglich der Firma, oder?!

DFgen  11.04.2017, 08:24
@benek1984

Die Frau selbst könnte ihren Ehemann "enterben" - dann hätte er in ihrem Todesfall nur noch Anspruch auf die Hälfte dessen, was ihm nach gesetzlicher Erbfolge zu stünde:

  • Hat die Frau keine Kinder, wäre ihr Witwer ihr Alleinerbe - als "Enterbter" stünden ihm dann noch 50 % des Erbes zu....
  • Hat die Frau Kinder, müssten sich diese ihr Vermächtnis mit ihrem Witwer je zur Hälfte teilen, nach gesetzlicher Erbfolge stünden ihm 50 % zu - als "Enterbter" noch 25 %.....

Die Frau könnte die geerbte Firma verkaufen und das Geld verprassen - allein oder mit Ehemann.... oder die Firma ggf. auch in den Ruin wirtschaften...

Ich denke mal das Hauptproblem ist nicht der Erbfall sondern der Scheidungsfall nach Übertragung oder Vererbung von Firmenanteilen auf die Tochter.

Stirbt der Vater, hat die Tochter einen Pflichtteilsanspruch auf das Erbe, zur Erbmasse gehört auch die Firma, bis dahin hat der Ehemann der Tochter noch keinerlei Erbanspruch. Erst wenn der Vater verstorben ist und dann die Tochter verstirbt, hat der zum Zeitpunkt des Ablebens der Tochter in gültiger Ehe lebende Ehemann der Tochter ein Anrecht auf einen Pflichtteil von der Tochter. Auch in dem Fall gehört die Firma zur Erbmasse der Tochter und ich vermute dagegen wird der Schwigervater sich nicht erwehren können.
Dagegen hilft nur ein Erbvertrag zwischen Tochter und Schwiegersohn der die Firma vor dem Schwiegersohn
schützt sowie ein entsprechnder Ausgleich zb. in Form von Immobilen,
Geld oder anderen Kapitalien sowie zwingend ein weiterer Erbberechtigter der Tochter und ein Erbvertrag zwischen Tochter und Schwiegersohn (zb. ein Kind der Tochter) .

Aber villeicht ist ein gewiefter Notar da anderer Meinung.

Aber ich denke, schlimmer als der Pflichtteil aus der Erbmasse für den Schwiegersohn ist der Scheidungsfall. Im Falle einer Scheidung im Güterstand Zugewinngewinn- Gemeinschaft (=ohne besonderen Ehevertrag) könnte der Schwiegersohn möglicherweise auch Anteile an den geerbeten Anteilen der Tochter für sich beanspruchen, und dagegen hilft meiner Meinung nach nur ein Ehevertrag der die Firma vor dem Schwiegersohn schützt sowie ein entsprechnder Ausgleich zb. in Form von Immobilen, Geld oder anderen Kapitalien

benek1984 
Fragesteller
 10.04.2017, 22:58

Danke für die Antwort. Denke nur das der Schwiegersohn nicht bereit sein wird einen Ehevertrag zu schliessen.

benek1984 
Fragesteller
 10.04.2017, 23:02
@benek1984

Da er ja im Erbfall steuerliche Nachteile dadurch hat.

verreisterNutzer  11.04.2017, 00:16
@benek1984

Dann liegt es an der Tochter ob die Loyalität zum Vater oder zum Zukünftigen größer ist.  Der Vater hat jedenfalls keinen rechtlich wirksamen Einfluss in welchen Güterstand die Tochter bei der Eheschließung tritt und auch nicht wen die Tochter in welcher Form beerben wird

Wenn die Schwiegertochter etwas alleine erbt, dann bekommt der Mann im Scheidungsfall nichts davon.

Der Ehemann der Tochter bekommt nur dann etwas von der Firma ab, wenn während der Ehe ein Zugewinn entsteht. Von diesem Zugewinn erhält er die Hälfte.

Wenn die Tochter die Firma erbt, die Firma ist  1000€ wert. Wenn die Tochter sich dann nach 10 Jahren scheiden lassen will und die Firma dann 1100€ wert ist, dann existiert ein Zugewinn von 100€. Davon würde der zukünftige Ex-Ehemann dann 50€ erhalten.

Da gibt es sonst keine Alternative.

Muss ja eine tolle Ehe sein.

Die Alternative lautet "nichts"!

Erbe welches der Tochter zufällt, bleibt stets Ihr alleiniges Eigentum!

Ein wenig ärgerlich könnte sich lediglich im Falle der Scheidung des Ehepaares der Zugewinnausgleich herauskristallisieren, der in solchem Fall hälftig zu teilen wäre.

Das läßt sich aber insbesondere bei Unternehmen vortrefflich steuern!

Solange die Ehe funktioniert, gibt es dieses Probelm auch nicht!

benek1984 
Fragesteller
 11.04.2017, 09:56

Wie lässt sich das bei Unternehmen regeln?

schelm1  11.04.2017, 10:14
@benek1984

Reden Sie zu gegebener Zeit mit Ihrem Steuerberater, der über die Möglichkeiten, wie Bildung von Rückstellungen, Verlagerung von Erträgen etc. bestens informiert sein sollte, wenn es dann überhaupt einmal zur Scheidung kommt, von der in der Frage, die lediglich auf den Erbfall aurgerichtet ist, keine Rede ist.

Eine Erbschaft fließt nur an die Tochter - beim Zugewinn wirkt sich das nicht aus...