Schwester hat Schulden bei OTTO. Bestellt auf falschen Nachnamen - Was passiert nun?

5 Antworten

Sie hat unter falschem Namen bestellt, das ist nicht unbedingt ein Betrug. Allerdings hat sie gleichzeitig in dem Wissen bestellt, dass sie das iPhone nicht bezahlen kann - also in der Absicht nicht zu bezahlen bestellt. Und das ist sehr wohl Betrug.

Sie sollte das ganze schleunigst bezahlen. Raten abstottern beim Inkassobüro ist ohnehin viel zu teuer, da reitet sie sich nur noch weiter rein.

mepeisen  18.05.2018, 15:58
Allerdings hat sie gleichzeitig in dem Wissen bestellt

Naja, davon steht hier ja nichts. Das ist also erst mal eine Spekulation.

Ich gebe dir in der Sache Recht. Wenn sie von Anfang an wusste (oder hätte wissen müssen) dass sie sich das nicht leisten kann, ist das durchaus Betrug.

Es gibt halt auch die Fälle, wo irgendetwas Unvorhergesehenes passiert. Beispielsweise dass der Arbeitgeber Insolvenz geht oder ähnliches.

dauernhof  18.05.2018, 16:18
@mepeisen

Du wirst keinen Staatsanwalt finden, der das bei falscher Namensangabe nicht annimmt und anklagt.

mepeisen  19.05.2018, 00:16
@dauernhof

Das mag ja sein. Aber auch der Herr Staatsanwalt kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen. Wenn es keinen Beweis gibt kann der Staatsanwalt den Tatbestand nicht erfinden. Der falsche Name alleine mag banale Gründe haben. Insbesondere in unserer Gesellschaft bei Frauen und verbunden mit (vielleicht geplanten) Hochzeiten.

Nochmals: Ich sage nicht, dass es hier nie zu einem Betrugsfall kam. Ja, es mag betrug gewesen sein, aber es mag genauso gut auch kein Betrug gewesen sein. Ich bin ja auch ein Fan davon, ggf. mal etwas vorzuwarnen, dass man so etwas nicht leichtfertigt macht (Dinge kaufen, die man eigentlich nicht bezahlen kann). Auch sollte man jeden warnen, dass man sich Dinge auf Pump kaufen kann. Aber deswegen muss man nicht immer überall Betrug schreien, wenn die Hintergründe unklar sind :-)

dauernhof  23.05.2018, 11:45
@mepeisen

Wovon träumst du nachts? Der Staatsanwalt haut dich vor Gericht mit so was in die Pfanne und der 60-Jährige Dorfrichter wird ihm Recht geben und nicht dir. So läuft das vor deutschen Gerichten.

mepeisen  23.05.2018, 15:46
@dauernhof

Na wenn du das sagst. Offenbar hast du schon oft wegen so etwas vor Gericht gestanden, dass du diese Erfahrung aus erster Hand hast. Dann könnte es auch so sein, dass man seine eigene Ausrede einfach nur nicht beweisen/belegen konnte und einem deswegen einfach nichts geglaubt wird. Die große Staats-Verschwörung befindet sich nicht hinter jedem Grashalm, den man umdreht.

Natürlich kann sie der Inkassofirma den Fall schriftlich erklären und eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen.

Wenn sie dann irgendwann merkt, dass sie längst über 2000 Euro bezahlt hat und nachfragt, wieviel noch offen ist, wird man ihr eine Summe über 500 Euro nennen und sie darf schön weiter bezahlen. Ist alles hier in diversen Beiträgen zu finden.

Die einzige Möglichkeit besteht darin, die 850 euro sofort direkt an Otto zu überweisen - keinesfalls an die Inkassofirma. Sobald der Betrag überwiesen ist, eine kurze Mail ins Inkasso, dass der Fall erledigt ist und keine Zusatzgebühren anerkannt werden. Rest ignorieren.

Wenn ihr eine Familie seid, helft ihr ihr da raus und sie zahlt die Schuld in fairen Beträgen bei euch ab.

mepeisen  18.05.2018, 15:56
Wenn sie dann irgendwann merkt, dass sie längst über 2000 Euro bezahlt hat und nachfragt, wieviel noch offen ist, wird man ihr eine Summe über 500 Euro nennen und sie darf schön weiter bezahlen.

Als Grundaussage stimme ich dir zu. Es gibt da so einige Pappenheimer. Aber EOS ist, was solche Sachen angeht, eigentlich meistens (nicht immer) relativ harmlos.

Davon abgesehen: EOS kriegt exakt 0,00€ Inkassokosten. Ohne Wenn und Aber. Stichwort: Konzerninkasso ;-)

Ein ganz wichtiger Punkt: Der EOS stehen exakt 0,00€ zu. Die dürfen weder Inkassogebühren, noch Rateneinigungsgebühren verlangen.

Warum? EOS gehört ebenfalls zum Otto-Konzern. Und konzernintern ist das, was EOS macht, keine Rechtsdienstleistung und damit gibt es keinen Anspruch auf Gebühren.

Hat sie auf den Falschen namen bestellt weil ihr eigener verheizt ist (sprich hat sie negativmerkmale)? In dem Fall wäre es ein klarer Kreditbetrug. Aus der nummer kommt sie sowiso nicht mehr raus... ehrlich sein und kucken ob sie sich trotzdem auf eine Ratenzahlung einlassen. Nichtbezahlen führt vermutlich def. zu einer Strafanzeige. Vermutlich kommt noch Eingehungsbetrug obendrauf. Sie kann nur beten, hoffen und vor allem möglichst schnell möglichst viel zahlen. Und auch an den Inkassogebühren würde ich in dem Fall nicht sparen (weil hier sicherlich der Tipp kommt dass man drum rum kommt).

Monti55  16.05.2018, 00:12

Sie raten hoffentlich nicht zu einer Ratenzahlung an eine Inkassofirma ?!?

geheim007b  16.05.2018, 08:40
@Monti55

wenn die alternative eine Strafanzeige wg. Kreditbetrug und/oder Eingehungsbetrug wäre (sofortige Zahlung ist ja vermutlich nicht möglich)... muss jeder selbst entscheiden. Beim Inkasso ist es ja offensichtlich schon, ob Otto sich unter diesen vermutlichen umständen (betrug + schon beim inkasso) dazu bereit erklärt das direkt zu machen halte ich für zweifelhaft.

Monti55  16.05.2018, 14:11
@geheim007b

Ob es sich um Betrug handelt, ist eher fraglich - dazu gehört Vorsatz, der schwer zu beweisen ist.

Fakt ist, dass Jedes Schuldanerkenntnis gegenüber einer Inkassofirma zu unabsehbaren Folgekosten führt, die komplett vermeidbar sind.

Ich weiß, dass Sie diese Abzocker mögen und warne daher ausdrücklich.

geheim007b  16.05.2018, 17:09
@Monti55

Oh, ich hätte da keine bedenken wenn auf ihren Namen negativinfos gefunden werden würden und sie daher einen falschen Namen angibt.... und einen anderen Grund so etwas zu tun sehe ich nicht (insb. wenn es dann auch mit dieser Zahlung nicht klappt).

Monti55  16.05.2018, 17:30
@geheim007b

Deshalb war mein Rat, die Schuld bei Otto sofort komplett zu bezahlen - woher auch immer das Geld kommt. Über die Inkassoabzocker wird es nur sehr viel teurer. Inkassogebühren kann man immer vermeiden.

geheim007b  16.05.2018, 20:17
@Monti55

stimme ich dir zu... in einem normalen Fall würde ich auch immer dazu raten. Im Betrugsfall wenn es noch keine Anzeige gibt würde ich mich dagegen eher ducken und viel hinnehmen.

Ontario  16.05.2018, 06:32

Eine Ratenzahlung bei der Inkassofirma würde ich nicht beantragen, denn das führt zu weiteren Gebühren. Ich würde mich sofort und schriftlich mit der Versandfirma OTTO in Verbindung setzen und die Karten offenlegen.

Zugeben, dass man unter falschem Namen bestellt hat, aber den Betrag in Raten zahlen möchte. Dabei die Ratenhöhe angeben, die man zahlen kann und hoffen, dass OTTO Ratenzahlungen erlaubt.

Diesen Weg halte ich für den besseren, als Ratenzahlungen mit einem Inkassobüro zu vereinbaren.

Da es sich seitens deiner Schwester um Betrug handelt, kann sie nur hoffen, dass gegen sie keine Strafanzeige erstattet wird. Sie könnte sich ja bei der Firma OTTO dafür in aller Form entschuldigen und glaubhaft versichern, dass sie den Betrag in Raten bezahlt.

Eine kurze Info an die Inkassofirma, dass man sich mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt hat. Damit kann man evtl. verhindern, dass die Inkassofirma keinen Mahnbescheid beantragt, weil dort kein Geld eingeht.

Das sollte sie umgehend erledigen und keinen Tag länger warten. Das Schreiben an die Firma OTTO per Einschreiben an die Geschäftsleitung richten.

Die Info an das Inkassobüro reicht per Mail. Die Mail an das Inkassobüro am besten ausdrucken, damit man etwas in der Hand hat, falls man versehentlich die Mail löscht.

Wie ist es ausgegangen?