Unfallversicherung fristgerecht kündigen trotz offener Forderung

8 Antworten

Das Problem kenn ich, habe vor 2 Jahren meine Unfallversicherung bei der ERGO schriftlich fristgerecht gekündigt. Eine Bestätigung habe ich nicht bekommen, habe dann entsprechend die Zahlungen eingestellt. 1 Jahr später dann das böse Erwachen: Eine Mahnung für offene Beitragszahlungen, die habe ich habe ignoriert, denn ich hatte ja längst gekündigt. Als dann ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde habe ich mich mit der ERGO in Verbindung gesetzt und auf meine Kündigung hingewiesen. Angeblich haben die meine Kündigung nicht erhalten. Als ich vorsorglich nochmal gekündigt und die Kündigungskopie der 1. Kündigung mitgeschickt habe (per Einschreiben) bekam ich wieder die Antwort Sie hätten nichts vorliegen. Und einer Kündigung könnten Sie sowieso nicht zustimmen (ohne Begründung). Ich bekomme immer neue Zahlungsaufforderungen die natürlich ständig höher werden, auf meine Schreiben reagiert die ERGO inzwischen gar nicht mehr. Inzwischen bin ich echt am Ende und weiß nicht mehr weiter. War auch schon beim Anwalt, der den Fall auch gerne übernehmen will, weil das wohl sehr kostenintensiv wird. Aber das kann ich mir einfach nicht leisten und genau das ist der springende Punkt bei der ERGO, die wissen das und deshalb pokern die bis zum bitteren Ende. Die haben schließlich ihre eigenen Anwälte und werden einfach ALLES abstreiten. Die Kündigung per Einschreiben ist übrigens kein Beweis, ich kann damit lediglich beweisen, dass die einen Brief von mir bekommen haben, aber nicht mit welchem Inhalt. Fazit: Finger weg von der ERGO

Ich verstehe nicht, was die offene Forderung mit der Kündigung des Vertrages zu tun haben soll!

Die ERGO kann nicht einfach die Kündigung des Versicherten verweigern.

Ich würde es so machen: Ich würde die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schcken - wenn sie dies ignorieren, dann ist das deren Problem, denn du kannst dann jederzeit belegen, wann du die Kündigung abgeschickt hast!

Oder du schickst sie per E-Mail und forderst eine Lesebestätigung der E-Mail an. Beides (gesendete E-Mail der Kündigung und die Lesebestätigung) solltest du gut und sicher archivieren! Auch dann kannst du nachweisen, wann du die Mail abgeschickt hast.

Aber die Annahme der Kündigung dürfen sie nicht verweigern.

hi, also was die ergo sagt stimmt so schon. wenn du offene forderungen bei ihnen hast dann haben sie das recht zu sagen du kannst erst dann kündigen wenn du die forderungen beglichen hast das ist so eine art sicherheit für die ergo. allerdings kannst du mit ihnen verhandeln und meistens sind sie da ganz zugänglich also wenn du dann halt auch wirklich zahlst.

hoewa14  07.07.2011, 13:46

Das ist einfach nur "kalter Kaffee"!

DerHans  07.07.2011, 13:50

Totaler Quatsch. Die ERGO ist schließlich längst aus dem Risiko. Sie würden ja auch nichts mehr zahlen, wenn er jetzt einen Unfall hätte. Di e brauchen das Geld wahrscheinlich für neue Partys im Puff

anna180  07.07.2011, 15:05
@DerHans

ich studiere jura glaub mir ich kenn die rechtsgrundlagen sehr gut also erzähl mir bitte nichts.

Hmmm, betrachten wie uns (scheint ein alter Vertrag zu sein..) das VVG § 39 :

VVG § 39 Zahlungsverzug mit Folgeprämie (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Dabei sind die Rechtsfolgen anzugeben, die nach den Absätzen 2, 3 mit dem Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung, die ohne Beachtung dieser Vorschriften erfolgt, ist unwirksam. (2) Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung der Prämie oder der geschuldeten Zinsen oder Kosten im Verzuge, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. (3) Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Frist, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung im Verzuge ist, das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist dergestalt erfolgen, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzuge ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, falls die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (4) Soweit die in den Absätzen 2, 3 bezeichneten Rechtsfolgen davon abhängen, dass Zinsen oder Kosten nicht gezahlt worden sind, treten sie nur ein, wenn die Fristbestimmung die Höhe der Zinsen oder den Betrag der Kosten angibt.

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Wenn man mal Absatz 3 genau liest gilt hier erst einmal nur eine aussergewöhnliche Kündigung nach Ablauf der Fristen für den Versicherer ,leider nicht den Versicherungsnehmer.. den §39 VVG halten die dann jemand gerne unter die Nase !

Hinzu kommt ,das daß "Präminerecht" seitens der ERGO an die Sirius abgetreten wurde und man somit einen "zweiten" Partner an der Backe hat ..

So perfide es klingt : Man hätte nach Erhalt des § 39 VVG direkt darauf regieren , dem Versicherer in schriftlicher Form über die Zurückzahlung über die offenen Beiträge informieren (Ratenvorschläge ) sollen und gleichzeitig die Kündigung aussprechen !

So verbleibt Ihnen nur ,wie sie es schon gemacht haben : Die Hauptforderung bezahlen und die Kündigung mit dreimontiger Frist erneut dem Versicherer zukommen lassen...!

Leider werden sie auch um die Gebühren von Sirius nicht herumkommen, den die oben genannte Frist von insgesamt 1 Monat scheint längst abgelaufen zu sein ?

Also : Hauptforderung bezahlt ,Kündigung wiederholen bzw. bei der schon versendeten (fristgerechten ?) Kündigung bleiben . Dann kann auch die ERGO sich nicht mehr dagegen stellen !

HG DerMakler

Offene Forderungen haben mit dem Ablauf des Vertrages nichts zu tun. ERst recht nicht mit einer ausgesprochenen Kündigung.

Demnach fristgerecht kündigen. Wenn die ERgo dann tatsächlich noch Forderungen geltend machen will, soll sie das tun. Das hat aber, wie erwähnt, mit der Beendigung des Vertrages NICHTS zu tun.

Also, Kündigung per Einschreiben an die VS und abwarten was dann kommt.

ES SEI DENN, der Vertrag wurde in der VERGANGENHEIT mal für eine Zeit beitragsfrei gestellt. Heißt, die Raten wurden eine zeitlang nicht gezahlt. Daraus machen einige Gesellschaften dann eine Vertragsverlängerung für den beitragsfreien Zeitraum. Allerdings geht das NUR, wenn es auch schriftlich mitgeteilt und vom VN bestätigt wurde.