Schwarzarbeit anzeigen? Wo?

6 Antworten

We zeigt man sowas anonym an

Was wird das, wasch mir den Pelz, aber mach micht nicht nass?

Das ist ja so dermaßen erbärmlich.

Wenn man jemandem etwas vor zu werfen hat, dann stehe man dazu mit seinem Namen und zeige seine Visage offen und vor aller Welt oder man halte die Klappe.

Und genau aus dem Grund, weil fieses, hintervotziges Denunziantentum ein gestapoähnliches, stasimäßiges Lumpenhandwerk ist, hat der Gesetzgeber da absichtlich einen Riegel vorgeschoben.

Aufgrund anonymen Anzeigen kann man weder durchsuchen noch sonstwas anständiges, es ist nicht gestattet, weil es sonst möglich wäre, dass jeder Depp feige die Staatsmacht zu jedem unliebsamen Zeitgenossen schicken könnte wegen nichts und wieder nichts.

Zu allen diesen Maßnahmen muss man Tatsachen haben, die eine Annahme rechtfertigen. Ein anonymer Feiglingshinweis ist keine Tatsache, eine Aussage mit Namen eines Zeugen schon.

Also, wenn Du meinst das an zu zeigen, nimm Deinen Ausweis und gehe zum Zoll, der ist zuständig.

Dort sagst Du offen und ehrlich mit erhobenem Blick, was Du zu sagen hast oder aber Du bleibst fein zu Haus bei Mami.

Spezialmann  11.04.2018, 16:50
Aufgrund anonymen Anzeigen kann man weder durchsuchen noch sonstwas anständiges, es ist nicht gestattet, weil es sonst möglich wäre, dass jeder Depp feige die Staatsmacht zu jedem unliebsamen Zeitgenossen schicken könnte wegen nichts und wieder nichts.

Für eine Durchsuchung braucht man einen richterlichen Beschluss. Den bekommt der Zoll, wenn genug Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass hier Beiträge und/oder Steuern hinterzogen wurden. Ob da am Anfang eine anonyme Anzeige stand, ist dann egal.

Zu allen diesen Maßnahmen muss man Tatsachen haben, die eine Annahme rechtfertigen. Ein anonymer Feiglingshinweis ist keine Tatsache, eine Aussage mit Namen eines Zeugen schon.

Die Tatsachen zu ermitteln ist Aufgabe des Zolls. Auf Grundlage nur einer Zeugenaussage-ob anonym oder nicht-bekommt der Zoll sicher keinen Durchsuchungsbeschluss. In beiden Fällen folgen weitere Ermittlungen. Beide Aussagen sind daher gleich viel oder wenig wert.

feinerle  12.04.2018, 10:31
@Spezialmann
Für eine Durchsuchung braucht man einen richterlichen Beschluss.

Richtig.

Den bekommt der Zoll, wenn genug Anhaltspunkte dafür vorliegen,

Jap, bekommt der.

Auf Grundlage nur einer Zeugenaussage-ob anonym oder nicht-bekommt der Zoll sicher keinen Durchsuchungsbeschluss.

Bei anonym nicht, denn das ist keine Zeugenaussage. Bei einer Zeugenaussage ist der Zeuge bekannt, denn seine Aussage ist später der Zeugenbeweis.

Liegt eine Zeugenaussage vor und die ist explizit genug, dann reicht diese für eine Durchsuchung locker aus.

In beiden Fällen folgen weitere Ermittlungen.

Nur dass einem Ermittler einem feigen Anonymling nicht sehr viel bleibt, was kann man da noch machen? Man geht da hin und fragt den.....

Zoll: Hallo und guten Tag miteinander, uns liegt eine Äußerung vor, nach der Sie xxxx........

Antwort: "He, nie im Leben. Niemals habe ich jemals...... wie kommt man nur auf sowas...... sehe ich aus, als ob ich.... sie werden doch nicht annehmen, dass ich....... niemals.... gehts noch....."

Zoll:" Na das will ich gerne prüfen, darf ich mal bei ihnen die Bücher durchstöbern?

Antwort: "Joh, vielleicht, hängt davon ab."

Zoll: "Wovon?"

Antwort: "Haben Sie einen Durchsuchungsbeschluss?"

Zoll: "Nein."

Antwort: "Na dann, ich hoffe sie nehmen es mir nicht persönlich, aber in dem Fall wünsche ich noch einen schönen Tag, machen Sie es gut, bleiben Sie gesund, trinken sie mal was, viel Erfolg...... da drüben gehts raus."

Zoll: Ok, dann nicht, gehen wir wieder, nix für ungut...."

Fazit: Das ist voll für den Papierkorb. Deswegen macht man das erst gar nicht.

Wie sieht das Gespräch aus, bei einer explizit detailreichen Zeugenaussage?

Zoll: "Schönen guten Tag, wir haben einen Durchsuchungsbeschluss, der uns befugt, Ihnen jetzt die Bude auf den Kopf zu stellen und was soll ich Ihnen sagen, genau das machen wir jetzt gründlich!

Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten.....xxxx."

Antwort: "Darf ich meinen Anwalt anrufen?"

Ich nehme an, Du bemerkst den Unterschied.

Und warum dieser Unterschied?

Fahrenheit 451

?

Jap. Schaue den Film ganz genau an, achte in dieser Hinsicht hier ganz genau auf die Szene, bei der einer einen Brief in einen Briefkasten bei der Feuerwehr wirft.

Dann weißt Du, warum das so ist.

Grundsätzlich ist der Zoll hier zuständig. Du kannst es aber auch bei Polizei, Finanzamt, Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Ordnungsamt usw. melden, die leiten die Anzeige dann weiter.

Dir als Anzeigendem drohen keine Konsequenzen. Der Zoll bzw. die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob aufgrund der vorliegenden Informationen ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird oder nicht. Kommt im Verlaufe des Verfahrens heraus, dass an der Sache doch nichts dran ist, wird es wieder eingestellt.

Schwarzarbeit ist das eine...
Aber in diesem Fall schadest damit dann vor allem deinem Bekannten, der bekommt dann ja genau so einen drüber.

Je nach Stadt ist entweder Zoll, Finanzamt oder das Ordnungsamt zuständig. Und warum willst das anonym machen? Hast doch nicht zu verbergen.

PatrickLassan  11.04.2018, 14:02

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist in ganz Deutschland der Zoll zuständig.

Hexle2  11.04.2018, 14:06
@PatrickLassan

Und bei Mißachtung der Arbeitszeitgesetze das Gewerbeaufsichtsamt (wobei die BG auch noch eine zusätzliche Option ist).

PatrickLassan  11.04.2018, 14:13
@Kamikaze2001

Gar nicht komisch. Grundsätzlich ist der Zoll zuständig. Dass andere Behörden ebenfalls zuständig sein können, hat nichts damit zu tun, in welcher Stadt man gerade ist.

Kamikaze2001  11.04.2018, 14:15
@PatrickLassan

Hmm, ok. Denn irgendwie scheinen in Bayern in recht vielen Städten erstmal die Ordnungsämter der erste Ansprechpartner zu sein.

ich würde mir das überlegen.. etwas nachzuquatschen, was man i-wo gehört hat und dann damit zu polizei und wache zu rennen kann dir ärger einbringen.. zum einen, weil du mitunter nicht die wahrheit sagen kannst, weil du sie nicht kennst, zum anderen, weil du deinen "freund" als zeugen benennen müsstest, den du dann mit in die sache reinreisst, egal, ob er das will odernicht.

mein rat: überlasse deinem "freund" das zu tun und kümmere du dich um deinen kram....

Finanzamt oder Zoll.Bei jeder Wache.

anti45  11.04.2018, 13:56

ich bin stolz auf Dich !