Schwangerschaft in der probezeit als beamtin?
Hallo,
Ich bin beamtin auf probe. Jedenfalls hatte ich ein Jahr gearbeitet von Juli 2014 -September 2015 und wurde dann schwanger. Ich habe auch direkt ein bv bekommen und war deshalb dann seit september 2015 nicht mehr arbeiten. Ich Habe nun meine beurteilung vor ablauf der probezeit bekommen. Diese war auch gut. Bei allen anderen die mit mir angefangen haben war die probezeit nun zu ende. Wie sieht es bei mir aus?
4 Antworten
Ich habe auch direkt ein bv bekommen und war deshalb dann seit september 2015 nicht mehr arbeiten.
Dann solltest du mal abwarten, bis du wieder deine Beamtentätigkeit verrichten kannst.
Die Probezeit dürfte sich dann wohl etwas verlängern, denn die Probezeit dient ja dazu, dass der Beamte sich bewähren soll.
Und dies ist ja nicht möglich, wenn du seit Sept. 2015 nicht mehr gearbeitet hast.
Vgl. dazu z.B. § 20 LBG RLP:
Bei allen anderen die mit mir angefangen haben war die probezeit nun zu ende.
Ist diese Probezeit wie ein befristetes Arbeitsverhältnis zu verstehen? Ist ein Enddatum fixiert? Dann ist sie für Dich auch zu Ende gegangen.
Kündigen geht nicht, aber befristete Verträge bleiben befristet.
Ich kenne mich allerdings in Beamtenrecht nicht aus.
Die Probezeit als Beamter ist was völlig anderes als bei normalen Arbeitsverhältnissen.
Normalerweise werden zwei dienstliche Beurteilungen geschrieben, eine nach ca einem Jahr und eine am Ende.
Hast du schon beide bekommen? Normalerweise müsste sich bei dir die Probezeit entsprechend verlängern.
Du gehst in Mutterschutz und danach wieder an die Arbeit. Gibt nichts dran auszusetzen. Oder nimmst noch Elternzeit in Anspruch. Dann geht's danach wieder als Werk
Nein - ein Arbeitsverhältnis liegt nicht vor.
Der Beamte muss sich nach seiner bestandenen Ausbildung als Beamter bewähren und dazu dient die Probezeit.
Wenn die Beamtin jedoch nicht arbeiten kann wegen ihrer Schwangerschaft, dann kann sie sich auch nicht bewähren und somit wird die Probezeit verlängert bis sie zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt werden kann.
Als Lebenszeitbeamtin hat sie bei Dienstunfähigkeit einen lebenslangen Anspruch auf Versorgungsbezüge.