Schwangere krank, Krankschreibung und wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Allso eine Arbeitskollegin ist schwanger und jetzt schon im ersten Monat krankgeschrieben. Die Chefin sagte: sie bräuche nicht mehr wiederkommen denn sie zahlt doch nicht dauernd die Krankheitstage. Ich habe mal gehört, dass bei Schwangeren das anders läuft und der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse zurück erstattet wird? Wie ist es mit dem Erziehungsgeld wird da auch nur auf das Krankengeld geschaut und zur Berrechnung herangezogen oder wird hier ihr Verdienst hergenommen den sie gehabt hätte wenn sie nicht schwanger geworden wäre? Einige der Kolleginen ist noch sehr jung und würden das gerne wissen. Wir Älteren auch, könnte ja Tochter oder Schwiegertochter auch dieser Fall eintretten. Wäre toll von dieser materie mehr u erfahren!
4 Antworten
Zum ersten: Als Schwangere ist die Kollegin unkündbar, den Spruch mit dem nicht wieder kommen kann sich die Chefin also schenken.
Ist die Schwangere "nur" krank, greift die 6-wöchige Lohnfortzahlung wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Hat sie dagegen ein Beschäftigungsverbot bekommen, bekommt sie ihren normalen Lohn als Mutterschutzlohn weiterbezahlt. Für beide Varianten stellt der Arbeitgeber Erstattungsanträge bei der zuständigen Krankenkasse, um das fortgezahlte Entgelt (teilweise) zurück zu bekommen.
Erziehungsgeld gibt es nicht mehr, das ist jetzt das Elterngeld. Mind. 300 € monatlich, ca. 65 % des durchschnittlichen monatl. Nettoerwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes, max. 1.800 € mtl. Kranken- und Arbeitslosengeld zählt nicht mit, Minijobs schon.
Die Chefin sagte: sie bräuche nicht mehr wiederkommen denn sie zahlt doch nicht dauernd die Krankheitstage.
Die Mitarbeiterin geniesst Kündigungsschutz und die Chefin hat da gar nichts zu melden. Sollte der Frauenarzt ein BV ausgestellt haben braucht die Schwangere allerdings wirklich bis zum Ende des Mutterschutzes / der Elternzeit nicht mehr wiederkommen und bekommt weiterhin bis zum Beginn des Mutterschaftsgeldes ihr Gehalt in voller Höhe.
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm
Wenn die werdende Mutter derzeit "nur" arbeitsunfähig geschrieben ist, kommt sie selbstverständlich wieder, wenn der Arzt sie für arbeitsfähig hält.
das sind ja gute Nachrichten! Da wird sich wer ärgern!
Dann fragt doch mal bei der Krankenkasse nach.
Lies Dich da mal ein:
http://arbeits-abc.de/schwangerschaft-was-berufstaetige-frauen-wissen-sollten/
Deine Chefin macht es sich sehr einfach - hat die keine Kinder?
Schon traurig, dass es solche Menschen gibt.
ja 3! Aber hier gehts ums Geld!