Schwanger vor Dienstantritt?

4 Antworten

Man muss eine Schwangerschaft im Prinzip nicht melden, sollte man aber zur eigenen Sicherheit schon tun. Das Problem wird allerdings sein das sich dein neuer Arbeitgeber eventuell betrogen fühlt wenn du ihm die Schwangerschaft bewusst verheimlichst. Wenn du schon vorher wusstest das du schwanger bist und einen Job annimmst von dem du weißt das du ihn nicht ausüben kannst/darfst aufgrund der Schwangerschaft wird es sicher versuchen dich wieder los zu werden. Und wahrscheinlich mit Erfolg da er dich sonst nicht eingestellt hätte. Normalerweise sind Schwangere kündigungsgeschützt. Kommt also drauf an, arbeitest du bereits in der Firma und sollst nur in eine andere Abteilung wechseln, also ins Labor kann dich dein Arbeitgeber auch einfach in eine andere Abteilung versetzen.

MenschMitPlan  21.04.2016, 15:53

Und wahrscheinlich mit Erfolg

Mit Sicherheit nicht!

Anna1230  21.04.2016, 16:01
@MenschMitPlan

Das kommt ganz drauf an. Kann der Arbeitgeber eine Täuschung nachweisen kann er vom Dienstvertrag zurück treten. In manchen Fällen kann er sogar Schadenersatz verlangen wenn ihm dadurch Kosten entstanden sind.

MenschMitPlan  21.04.2016, 18:03
@Anna1230

Welche Täuschung? Selbst wenn der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach bestehender Schwangerschaft oder Familienplanung fragt, ist das zum einen unzulässig und zum anderen darf man da auch bewusst nicht die Wahrheit sagen. 

Anna1230  22.04.2016, 11:37
@MenschMitPlan

Ist im Prinzip richtig. Kommt aber sicher auf den Einzelfall an. Wenn ich bewusst einen Job auswähle von dem ich weiß das ich dort im Falle einer Schwangerschaft nicht arbeiten kann/darf, in dem Bewusstsein schon schwanger zu sein, also nur darauf aus bin möglichst schnell ein Beschäftigungsverbot zu erzielen und den Arbeitgeber zahlen zu lassen, kann man das schon als arglistige Täuschung ansehen. In einem anderen Job sieht die Sache sicher wieder anders aus, sofern ich dann mindestens bis Beginn Mutterschutz arbeiten kann und will, sofern keine anderen Komplikationen eintreten. So wie ich das hier in der Frage aber verstehe, wird ein Job angenommen von dem man vorher schon weiß das ein BV ausgesprochen werden kann/muss. Vielleicht verstehe ich ja auch die Frage falsch. Denke aber eher nicht. Und dann wird sich ein Arbeitgeber sicher versuchen zu wehren und dann wird ein Gericht entscheiden müssen.

Wenn du schwanger bist hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Auch in der Probezeit. Somit kann der AG dich nur noch außerordentlich kündigen.

Sag es deinem AG sofort. Es wird für dich dadurch kein Nachteil entstehen.

Ob du ein Beschäftigungsverbot erhälst oder nicht entscheidet meines Wissens dein Arzt.

Lg

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Ich, als Chef, würde zur Kündigung tendieren.

Nichts gegen dich persönlich aber du erweckst schon ein bischen den Eindruck, dass du unbedingt irgendwo anfangen wolltest und dann sofort in Mutterschutz willst....

Bin mir nicht sicher aber evtl. gibts da irgendeine Regelung / Gesetzt gegen...

 Das dein Chef das nicht so dolle finden wird, kann ich aber verstehen immerhin haben die ja jemanden für die Stelle gesucht und dir die gegeben, nur fällst du ja wieder weg, folglich sind die in der Situation wie vorher nur das du jetzt noch Gehalt gezahlt kriegst.

http://www.familie.de/schwangerschaft/mutterschutz-mutterschutzgesetz-513029.html


isebise50  21.04.2016, 17:31

Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 9 des Mutterschutzgesetzes.

Schwangerschaft und Mutterschaft stehen zudem unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. In Artikel 6 Absatz 4 Grundgesetz heißt es: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Über die Vorschriften zum Mutterschutz kann man sich deswegen fast nie hinwegsetzen.

Grundsätzlich musst du deine Schwangerschaft gar nicht bekannt geben. Dein Arbeitgeber kann dann aber auch nicht die besonderen Schutzvorschriften einhalten.

Ein Beschäftigungsverbot ist nichts, was du dir aussuchen kannst. Es wird ausgesprochen, wenn Gefahr für Mutter und Kind besteht. Üblicherweise wird es durch einen Arzt bzw den Arbeitgeber selbst ausgestellt. Ob nun jede Arbeit im Labor gefährdend ist, kann ich nicht beurteilen.

Im Beschäftigungsverbot bekommst du weiter dein Gehalt bezahlt.

Kündigung durch Arbeitgeber ist unmöglich.

isebise50  21.04.2016, 17:27

Im Prinzip alles richtig, ich möchte nur deine Aussage

Kündigung durch Arbeitgeber ist unmöglich.

etwas einschränken (auch wenn das nur selten der Fall ist):

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell mitteilt.
Liegen allerdings (betriebs- oder verhaltensbedingte) Gründe vor, die
nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.