Schwanger und Chef verlangt Überstunden ohne Ende

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Ich glaub, mich streift ein Bus.....!? Pack deine Klamotten wenn Feierabend ist und geh nach Hause. Wenn dein Chef dann Hektikflecken bekommt sagst du ihm schlicht und ergreifend, er wisse ja am Besten wo das steht, dass das dein gutes Recht ist.....

Dafür könnte er dich noch nicht einmal kündigen, wenn du nicht schwanger wärst. Und so schon gar nicht!

Da liegt es aber nun ehrlich auch an dir, deinen Mut zusammen zu packen und sinnbildlich mit der Faust auf den Tisch des Hauses zu schlagen.

Der will dich los werden. Am besten in dem du selbst kündigst. Zu Arztterminen muß er dich freistellen, das weiß er genau. Teile ihm die Termine vorher mit damit er sich darauf einstellen kann. Das meiste könntes du auch am nächsten Tag noch schreiben.

freixen  02.05.2012, 12:55

Kündigen ist so ziemlich das dümmste, was sie tun kann. Kein AL-Geld, kein Mutterschaftsurlaub und nur Mindessatz beim Erziehungsgeld wären die Folge.

carmen1976 
Fragesteller
 02.05.2012, 13:24
@freixen

Da hast du Recht, kündigen kommt in keinem Fall in Frage. Die 3 Monate bis zum Mutterschutz bekomme ich noch rum.

Was ist daran so schwer, das mit dem Arzt zu besprechen bzw. ein Attest für solche Sachen zu holen?

Und während der Arbeit DARF man auch die Vorsorgetermine wahrnehmen - dann halt wieder zurückkommen. Dein Chef ist Anwalt? Gerade ER muss sowas wissen........

Druck ihm jegliche Gesetze mit Paragraphen aus und leg sie ihm vor (vorallem das, wo du auch während der Arbeitszeit zu den Terminen darfst)... was ist das für ein Schwarzarbeiter-Anwalt? Der ist niemals legal Anwalt geworden.

Demnächst darfst du auch nicht mehr so viel sitzen.

carmen1976 
Fragesteller
 02.05.2012, 13:22

Ich weiß, dass ich während er Arbeitszeiten zum F-Arzt darf, aber mich plagt da so das schlechte Gewissen, dass ich halt die Termine auf Abends lege und dann klappt es nicht. Ganz ehrlich, ich frage mich manchmal auch, wie er Anwalt geworden ist. Na ja.

Pennergamerei  02.05.2012, 13:31
@carmen1976

Ich hoffe, dass du kein schlechtes Gewissen hast, wenn das Baby erstmal da ist und du auf deine Elternzeit verzichtest (da kündigen die auch mal ganz gerne). Der Typ hat dich echt ganz schön an der Mangel und das nutzt er aus.....

Denk an das Baby... es braucht eine stressfreie Mutter.. auch im Bauch,..

Pennergamerei  02.05.2012, 13:36
@Pennergamerei

[...] bzw. auf den Mutterschutz verzichtest.

Das heißt dann wohl ausnutzen lassen und durch -.-

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Ab sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nur noch dann beschäftigt werden, wenn Sie dies selbst ausdrücklich wünschen. Sie können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot.

PeterSchu  02.05.2012, 12:53

Falsch.

"Die letzten 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot, ..."

Schwangere dürfen grundsätzlich keine Mehrarbeit leisten.

§8 Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter:

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

kemekodx  02.05.2012, 13:53
@PeterSchu

Habe ich doch geschrieben. Wo ist Dein Problem? Mutterschutzfrist = Beschäftigungsverbot. Von Mehrarbeit habe ich nichts geschrieben, weil ich das nicht wusste. =)

Werdende und stillende Mütter dürfen keine Überstunden machen. Schau hier:

http://www.arbeitsrecht-informationen.de/index.php?id=12&title=%DCberstunden

freixen  02.05.2012, 12:49

DAs ist so nicht richtig: Das Mutterschutzgesetz regelt bloß, dass nicht mehr als 9Std am Tag gearbeitet werden. Dafür finde ich in der Frage jedoch keinen Anhalt

PeterSchu  02.05.2012, 12:55
@freixen

Und wie ist dann der §8 zu verstehen:

"(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden."

turalo  02.05.2012, 12:57
@PeterSchu

Werdende oder stillende Mütter dürfen nicht für Überstunden herangezogen werden (vgl. -> Schwangerschaft; -> Mutterschutz). Ihre Arbeitszeit darf maximal 8 Stunden betragen. Schwerbehinderte können sich auf Wunsch von Überstundenregelungen befreien lassen.

so steht es im Text.

freixen  02.05.2012, 13:07
@PeterSchu

...indem man sich Abschnitt (2) des Paragraphen ansieht.

Dort wird nämlich diese "Mehrarbeit" definiert:

(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

  1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
  2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

muss mich korrigieren. Die 9Std gelten für Österreich. In D sind´s bloß 8,5

carmen1976 
Fragesteller
 02.05.2012, 13:20
@freixen

was heißt denn Doppelwoche?