Schulunfall Wer ist Verantwortlich?

8 Antworten

Das Wichtigste ist zunächst einmal, dass es dem kleinen schnell besser geht und du Nachweise (Unfallbericht, Atteste, sämtliche Rechnungen etc.) sammelst.

Dann würde ich dir den Gang zum Anwalt raten, dieser kann aufgrund aller Unterlagen eine genaue Beurteilung abgeben und ein Erstberatungsgespräch kostet maximal ca. 220€.

Ähm... also erst mal wünsche ich deinem Sohn Gute Besserung und hoffe, es ist nur eine kleine Platzwunde, die schnell verheilt.

Aber ich finde, das ist einfach was, was passieren kann. Solche kleinen Unfälle gehören zum Leben. Da würde ich kein großes Fass aufmachen, wenn es nicht schlimmer ist und den Sohn gleich in den Sportverein schicken. Und auch beim Sport wird er sich vermutlich mal verletzten. Das ist halt so.

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 12:21

Natürlich gehören schulunfälle mit zum Leben dazu! Aber dieser hätte ja nicht sein müssen! Was sucht das Tor vom Sportverein auf dem Schulhof? Und dann noch so gut wie ungesichert

DeepThought42  23.10.2012, 12:24
@isseta

Und nochmal: Weil Schulen ihre Sportanlagen oft an Sportvereine vermieten nehme ich mal. Wir haben früher unser Training vom Sportverein jedenfalls immer in Schulsporthallen oder auf dem Schulsportgelände gehabt. und auch bei unserem Nachwuchs ist das so.

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 12:33
@DeepThought42

Kann ja nicht überall gleichzeitig lesen ;) Aber ich bin immernoch der Meinung das sowas nicht passieren darf! Die Tore von der Schule zb sind Richtig gesichert! Wir können ja froh sein das nicht viel mehr passiert ist!

DeepThought42  23.10.2012, 12:46
@isseta

Es sollte sicher nicht passieren, aber man kann nicht die ganze Welt kindersicher machen und alles und jeden verklagen, wenn Kinder sich beim Toben dann doch mal gegenseitig verletzen. Das war ja nicht vorsätzlich und es gab eine Entschuldigung samt Entschädigunsangebot.

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 12:51
@DeepThought42

Ich kapier eure kommentare nicht WO hab ich geschrieben das ich wen verklagen will??? Ich wollte ledeglich wissen OB ihm ÜBERHAUPT was zusteht und wenn ja an wen ich mich dann wenden muss!

DeepThought42  23.10.2012, 12:55
@isseta

Wie willst du denn sonst an Schmerzensgeld kommen? So etwas geht nur über eine zivilrechtliche Klage.

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 13:00
@DeepThought42

Meine Hauptfrage war dennoch ob ihm uberhaupt was zusteht! Und wenn es jetzt so wäre müsste ich es sicherlich auch einklagen! Aber wie gesagt wollte erstmal wissen OB überhaupt! Ich bin sicherlich nicht Geldgeil! Nur wenn es ihm zustehen würde möchte ich ihm das auch zugestehen! Ist das etwa verkehrt??

DeepThought42  23.10.2012, 13:13
@isseta

Geldgeilheit wäre in Deutschland auch nicht zielführend. Und ich verweise erneut auf oben genannte Internetseite:

"Wer bei einem Unfall verletzt wird, dem steht gewöhnlich ein Schmerzensgeld zu. Nur dieser Anspruch muss eben auch eingefordert werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt auch von den Ursachen, den Folgen und vom Mitverschulden der Gegenpartei ab. Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion. Über die Höhe des Schmerzensgeld kann nur ein Richter entscheiden."

Also führt dich der erste Weg zum Anwalt, der dich ja auch vor Gericht vertreten würde. Der wird dir dann sagen, ob es sich lohnt den Sportverein wegen 200 oder 300 € zu verklagen.

Meinem Rechtsempfinden nach ist die BG für den Unfall zuständig, da es sich um einen Unfall auf dem Schulhof handelt. Die Behandlungskosten dafür trägt also die BG. Ich gehe allerdings davon aus, dass dein Sohn von der BG aber kein Schmerzensgeld erhält, sondern dass dafür der Sportverein zuständig ist, der das Tor nicht richtig gesichert hat. Ich würde mich an deiner Stelle trotzdem mit der BG in Verbindung setzen, denn mehr als nein können die ja nicht sagen. Möglicheweise zahlt die BG vorab ein Schmerzensgeld und holt sich das dann vom Verein wieder. Aber wie gesagt, das ist nur mein persönliches Rechtsempfinden.

Du schreibst, dass Dein Sohn den "Unfall" IN der Schule hatte!?! Es war doch wohl draußen, und es steht zwischem dem Schulgelände und dem Gelände vom Sportverein kein Zaun?!? Und was hat Dein Sohn mit 10 Jahren im Sandkasten zu suchen?!? Oder meinst Du eine Sprunggrube vom Weitsprung?! Wenn sich die anderen Kinder an das Tor gehängt haben, musst Du diese verklagen! Wenn der Sportverein seine Aufsichtspflicht verletzt hat, kannst Du die aucH verklagen! Viel Erfolg!

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 12:27

Das Tor stand auf dem Schulgelände weil der sportverein nen Tag zuvor nen Fest oder ähnliches hatte! Der Sportverein ist hält direkt nebenan! Nein kein Zaun und er saß im Sandkasten von der Schule! Keine Springgrube!

HugoGuth  23.10.2012, 12:35
@isseta

Dann muss er eben aufpassen, was um ihn herum abgeht! Verklagt auf jeden Fall die beiden bösen Buben!

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 12:46
@HugoGuth

Ach ER muss aufpassen was hinter ihm passiert? Hast du hinten auch 2 Augen??? Super! Wer sagt eigentlich das ich hier irgendwen verklagen will???? Und Wer sagt das das 2 Böse Buben waren? So ne Kommentare kannste dir klemmen!!!

HugoGuth  23.10.2012, 13:27
@isseta

DU hast doch gefragt, wer verantwortlich ist!?! Das sind - in erster Linie - die zwei Jungs, die das Tor umgeworfen haben! Ob sie das aus Bosheit oder Leichtsinn gemacht haben, ist eine andere Sache! Nein, ich habe im Hinterkopf keinE Augen! Aber man dreht sich ab und zu um!

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 15:04
@HugoGuth

Richtig ich hab gefragt wer verantwortlich ist und nicht WEN ich verklagen soll! Geschweige den das man da überhaupt wen für verantwortlich machen kann! Ahh jetzt sinds 2 Jungs und keine böse Buben mehr? Und sie haben sich zu 100% aus Leichtsinn dran gehängt ! Das steht gar nicht zur Debatte und hab ich ihnen auch nie unterstellt! Und du willst im Ernst von nem 10 Jährigen verlangen das er sich ab und an umdreht weil irgendwo irgendwelche Gefahren drohen könnten???? Du hast garantiert keine Kinder! Übrigens mag ich deinen Humor auch! :p

Die Schule! Um evtl. Ansprüche auf Spätfolgen zu sichern, solltest Du Dich um einen Unfallbericht kümmern. Notfalls zum Anwalt!

Gute Besserung für den Knirps

isseta 
Fragesteller
 23.10.2012, 12:41

Daran denke ich nämlich auch,an spätfolgen was da nicht noch alles kommen kann! ( 3 mal auf Holz gehauen) wir wollen es ja nicht hoffen! Danke