Darf die Mutter das Schmerzensgeld behalten?
Darf eine Mutter einer 14-jährigen das Schmerzensgeld für sich behalten und es ausgeben oder muss sie es den 14-jährigen geben?
LG
3 Antworten
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Geld, Recht, Hartz IV
Wenn das Schmerzensgeld der 14-jährigen gehört, dann lautet die Antwort: Weder, noch.
Die Mutter hat als mutmaßliche Erziehungsberechtigte die Vermögensvorsorge und muß das Geld im Sinn der Tochter verwalten.
Für sich selbst verwenden darf sie es jedoch nicht.
Das steht dem Kind zu wenn es 18 ist. Bis dahin wird es beiseite gelegt.
einem 14-jährigen Kind müssen die Eltern das Schmerzensgeld (Vermögen) nicht geben
sie haben aber die Vermögenssorge und dürfen das Geld nicht "verjuxen"