Schulden 5 Stelliger Höhe beim Finanzamt durch Schätzungen

4 Antworten

bei einer Schuldenlast von rd. 50.000€ und der Tatsache, dass die Bank bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren betreibt, solltes du nicht mehr allzu viel an Mühen und Zeiten investieren - schlicht Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und fertig.

Wenn das Finanzamt schon Kontenpfändungen veranlasst hat, müssen vorher Mahnungen ergangen sein. Die Mahnungen des Finanzamts kommen nie vor der Fälligkeit der Steuern. Das bedeutet, es muss Steuerbescheide geben, die schon lange rechtskräftig sind. Da werden Steuererklärungen für diese Jahre nicht mehr helfen.Und ja, ich muss einen "dummen Kommentar" abgeben: Wer jahrelang keine Post öffnet, auch wenn sie vom Umschlag her vom Finanzamt kommt, muss halt die Konsequenzen tragen. Hier kann wenn überhaupt nur noch ein Steuerberater weiterhelfen. Trag ihm die Angelegenheit vor, und zwar mit allen Briefen vom Finanzamt, und dann hat er möglicherweise einen kleinen Tip. Ist z, B. dieeinbehaltene Lohnsteuer auf die Steuerschuld angerechnet worden?

Natürlich wird das Finanzamt die alten Festsetzungen ändern, wenn das noch möglich ist. Eine Schätzung ergeht an für sich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, dass heißt die Sache ist noch änderbar, solange die Festsetzungen noch nicht verjährt sind.

Helmuthk  24.02.2012, 23:33

Aus meiner Praxis im Finanzamt weiß ich, dass wir Schätzungen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemacht hatten. Wir wollten diese Fälle endgültig erledigen und haben deshalb nur auf Einsprüche innerhalb der Rechtsbhelfsfrist reagiert. Wenn aber wie hier über 12 Jahre eine Vogel- Strauß- Methode angewandt wurde, dann gehe ich davon aus, dass die Schätzungen jedes Jahr höher ausgefallen sind, weil das Finanzamt sich an die Schmerzgrenze der Steuerbürgerin herantasten wollte. Und ohne Reaktion haben sich die Schätzungen halt summiert...

Bei allen Schuldnern vorstellig werden und Gespräche suchen, vor Allem beim Finanzamt. Die lassen mit sich reden und ermöglichen eine Stundung, bei Härtefällen können Zinsen, Säumniszuschaläge und Steuerschulden erlassen werden.

Hier gilt es den Nachweis des Härtefalls zu erbringen, zuverläassig die Ratenzahlung zu bedienen und alle Steuererklärungen nachzureichen.

Ggf. würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen und die Privatinsolvenz eröffnen, dann ist es in 6 Jahren vorbei.