Schlüssel bei Unterschrift des Mietvertrages?

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Wenn die Wohnung leer steht kannst du fragen ob du evtl. schon vorher rein kannst um evtl. zu renovieren.

Ist ein Entgegenkommen vom Vermieter und man sollte sich auch über evtl. Zahlung von NK in diesem Zeitraum einigen, nicht, dass es hinterher Probleme gibt.

Alpha7721 
Fragesteller
 11.05.2010, 11:57

Aso, ok. Ja dann werde ich das mal machen. Renovieren muss ich die nicht das hat der vormieter schon getan und der ist auch schon ausgezogen. Die steht also leer.

Buddysuperdog  11.05.2010, 12:08
@Alpha7721

dann handle mit dem ermieter eine kulante miete für diesen zeitraum aus... schließlich kannst Du bei übergabe der Schlüssel die Wohnung nutzen und der vermieter kann eine entschädigung dafür erwarten. Ich habe das öfters gehabt und wir habe uns auf eine günstige Variante geeinigt, so waren Beide zufrieden. wichtig ist das Ablesen er verbrauchszähler, damit Du deinen anteil auch gerecht für den Monat zahlen kannst, schließlich sind es gut 3 Wochen früher, die Du dann schon zum einzug nutzen kannst und Wasser, Heizung und Strom werden sicherlich in dieser Zeit von Dir genutzt. Der Vermieter wird froh sein, wenn der für diesen Zeitraum etwas Miete bekommt und Du hast genügend "Luft" um in die neue Wohnung zu ziehen... wünsch Dir gutes Gelingen♥

Da musst du fragen, das muss man ja auch mit dem Vormieter besprechen, üblicherweise zieht man eine Woche vorher aus und der andere Mieter auch, das geht aber nur über Absprache!

guterwolf  11.05.2010, 11:51

"normalerweise" zieht man eine Woche vorher aus? Man räumt die Wohnung zum Kündigungstermin, denn bis dahin zahlt man ja auch.

Buddysuperdog  11.05.2010, 12:15
@guterwolf

DDH guterwolf@ schließlich ist es ein vertrag, den ich bis zur Beendigung voll nutzen kann. wenn der neue Mieter zum 1. kommt, so kann er frühenstens in der Nacht um 00.01 Uhr die Schlüssel bekommen... selbst schon mal praktiziert weil mich mein vermieter sehr sehr geärgert hat und die Leute mit Sack und Pack am letztem Tag des mietverhälrnisses um 7.00 uhr bei mir vor der Tür standen... das habe ich mit meinem rechtsanwalt zusammen "ausgesesssen"... diesen "Spaß" habe ich mir gegönnt, obwohl ich schon 2 Woche aus der Wohnung war und ich wegem dem ziemlich spät ins Bett kam... aber Strafe muß sein ;-))))denn mein Vermieter wollte mir die 14 Tage Miete nicht erlassen und der neue Mieter war angewiesen keine eigenen Abmachungen mit uns zu treffen... na dann eben nicht...und so kam wie es kommen mußte... Polizei und Rechtsanwalt...die der Vermieter alleine bezahlen mußte, mein Rechtsanwalt hat dem eine saftige Rechnung geschrieben und die Polizei dem Vermieter ordenlich in den Hals geguckt...

Natürlich bekommst du nicht sofort einen Schlüssel.

Der Mietvertrag beginnt mit dem 01.06, vorher steht dir kein Schlüssel zu.

Wenn der Vermieter dich vorher rein lässt ist dass einfach nur sein entgegenkommen.

Aber ein Recht darauf hast du nicht.

Nein, Du hast nicht sofort einen Anspruch auf den Schlüssel.

Allerdings kannst Du ja mit dem VM verhandeln, dass er Dir den Schlüssel ein paar Tage früher übergibt, ohne dass Du dafür Miete zahlen musst.

Das handele mit dem Vermieter aus, ist gibt durchaus kulante die oft auch den Schlüssel 14 Tage vor eigentlichem Mietbeginn den Schlüssel übergeben. Wichtig ist, daß bei Übergabe alle Zählerstände schriftlich festgehalten werden.