Scheidungsvertrag machen?

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klar kann man einen Vertrag machen, damit kann man oft Kosten vermeiden bei der Scheidung, wenn mal alles regelt. 

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass einiges nicht geht. Man kann z.B. nicht auf das Trennungsjahr verzichten. Das einzuhalten ist Pflicht.

Es geht nur die umgekehrte Variante, wenn eben beide behaupten, dass das Trennungjahr bereits stattgefunden hat, zwangsweise in der gemeinsamen Wohnung (keine gemeinsame Haushaltsführung mehr, getrennte Betten). Wir haben es damals so gemacht und beide angegeben, wir wären schon länger getrennt. Das ging so durch. 

Weiterhin scheint hier der Mann ja nur die Vorteile zu haben (kein Trennungsunterhalt), während die Frau nur Nachteile hat, ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig und ungültig. Sie sitzt dann mit der zu teuren Wohnung da und kann sie nicht bezahlen.

Man könnte nur einen Vertrag schliessen, wo man z.B. das Eigentum einigermassen gerecht aufteilen und allgemeine Regelungen treffen, auch bezüglich des Kindes. 

Weiterhin sieht es ja hier so aus, als ob von ihr Sozialleistungen bezogen werden müssten, zumindest bis zu einer Arbeitsaufnahme von Vollzeitarbeit. Und das Jobcenter wird es mit Sicherheit nicht akzeptieren, wenn man auf Unterhalt verzichtet hat, d.h. sie bekommt eine Menge Ärger wegen des Vertrages und das Jobcenter wird trotzdem Unterhalt einfordern und diesen Vertrag nicht akzeptieren. 

Das Scheidungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben.Es tritt nur bei einer Härtefallscheidung außer Kraft und danach sieht es hier nicht aus.Alles weitere wird vom Gericht festgelegt.
Vorteilhaft ist es wenn die Eigentumsverhältnisse bereits geklärt sind(Schriftlich festhalten).

Ich habe bei meiner Scheidung mit meiner Ex-Frau auch eine Scheidungsvereinbarung bei einem Notar gemacht. Dort wurde festgelegt, dass sie unsere gemeinsame Immobilie samt Inventar und Möbel gegen eine Enmalzahlung an mich bekommen sollte. Zusätzlich wurde ein gegenseitiger Verzicht auf jegliche Unterhaltszahlungen vereinbart.

Erkundigt euch einfach bei einem Notar. Beraten wurden wir kostenlos.

So einen Vetrag gibt es nicht, bzw. er wäre sittenwidrig und ungültig.

Die beiden müssen in ein reguläres Scheidungsverfahren mit allem drum und dran. Und er wird Trennungsunterhalt und ggf. nachehelichen Unterhalt zahlen müssen, wie es das Gesetz verlangt. Sie kann nicht daruf verzichten und statt ihren Ehemann den Steuerzahler zur Kasse bitten.

Hey Putzfee42

Die Frau wird zusätzlich Wohngeld usw. beantragen, da sie die Miete usw. nach Einreichung der Scheidung und dem gleichzeitigem Auszug vom Mann selber zahlen muss.

Und hier nun soll der Steuerzahler einspringen und die Verantwortung für die Gattin nebst Sohn übernehmen? 

Never!