Scheidung neu aufrollen?

3 Antworten

Wenn die Gütertrennung bereits wirksam vereinbart wurde (in einem notariellen Vertrag oder durch eine Vereinbarung bei Gericht): in keinem Fall. Denn Vereinbarungen muss man nun mal einhalten.

pozilei 
Fragesteller
 26.05.2019, 01:19

Danke für die Antworten. Nehmen wir mal an die Frau wurde massiv unter druck gesetzt und hat alles unterschrieben. Kann man wegen sowas die Gütertrennung - die im übrigen völlig einseitig gelaufen ist - ungültig machen. Durch ne Klage oder so? Bin nicht so der Experte was die Wortwahl betrifft.

Roland Sperling  27.05.2019, 15:42
@pozilei

Wenn der "massive Druck" die Intensität einer strafbaren Nötigung erreicht haben sollte, könnte man theoretisch den Vertrag anfechten. Praktisch dürfte das kaum möglich sein: Womit soll der andere Ehepartner so massiv gedroht haben? Worin bestand die Zwangslage? Warum hat der betreffende Ehegatte dann nicht selbst gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt?

pozilei 
Fragesteller
 29.05.2019, 10:52
@Roland Sperling

Sie wäre diejenige die jetzt nach einem Jahr Beschwerde einlegen möchte. Also die Frage wäre ja " im allgemeinen reicht es also nicht dass man benachteiligt worden ist?" Die einseitige Aufteilung der Güter ist ja ein super Indiz dafür dass man unter Druck die Gütertrennung unterschrieben hat. Gibt es vielleicht noch andere Wege?

Roland Sperling  31.05.2019, 11:50
@pozilei

Nein, die einseitige Benachteiligung ist für gar nichts ein Indiz. Man kann auch nicht jeden Vertrag hinterher anfechten, nur weil man benachteiligt wurde. Da muss man eben beim Vertragsschluss aufpassen und sich ggfl. vorher beraten lassen.

pozilei 
Fragesteller
 31.05.2019, 23:44
@Roland Sperling

Ok, danke für Ihre Mühe, und schönes Wochenende.

Hallo pozilei,

.

Ich nehme an, ihr habt ehevertraglich und notariell dokumentiert Gütertrennung vereinbart. Jetzt bereust du die Wahl.

Eheverträge über güterrechtliche Verhältnisse können nur bis zum Ende der Ehe geschlossen werden.

Bist du geschieden und wurde wegen der Vereinbarung der Gütertrennung kein Zugewinnausgleich durchgeführt, ist die Sache mit dem Güterstand eigentlich erledigt. Nach dem Gesetz können Ehepaare ihre güterrechtlichen Verhältnisse vor oder während oder im Hinblick auf die Scheidung vertraglich regeln. Eine Regelung, die nach der Scheidung eine vertraglich abweichende Regelung trifft, ist nicht vorgesehen. Sie dürfte zumindest nicht einklagbar sein.

Ihr könntet also allenfalls im gegenseitigen Einvernehmen eine euch genehme Regelung treffen und diese möglichst umgehend vollziehen.

Näheres zur Gütertrennung liest du hier:

https://www.scheidung.de/gueterstand-der-guetertrennung.html

Alles klar.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antworten. Nehmen wir mal an die Frau wurde massiv unter druck gesetzt und hat alles unterschrieben. Kann man wegen sowas die Gütertrennung - die im übrigen völlig einseitig gelaufen ist - ungültig machen. Durch ne Klage oder so? Bin nicht so der Experte was die Wortwahl betrifft.