Schafstall 1 m hoch Genehmigungsfrei?

4 Antworten

Für Deine erste Frage mußt Du im Baurecht Deines Bundeslandes suchen, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber ich würde mal rein gefühlsmäßig auf "Nein" tippen. In Bayern wäre Dein Stall genehmigungsfrei.


Zum zweiten Teil Deiner Frage, der Heuraufe brauchst Du mit Sicherheit keine Genehmigung.


Die Brandenburgische Bauordnung findest Du hier:

https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212457

Schaefchenhaus 
Fragesteller
 27.10.2015, 23:53

Das Problem ist, ich hab mich schon dumm und dämlich gegoogelt.

Und auch beim Bauamt mit jem. telefoniert, aber der hatte augenscheinlich weder Lust noch Ahnung.

Der hörte nur Aussenbereich und sagte, reichen sie´s ein, wird sowieso abgelehnt?

Hm? Dann kann ich mir die Kosten für den Antrag ja auch sparen.

Eine andere Person beim Bauamt sagte, (inoffiziell) einfach machen. Na die is lustig.

Eine dritte Person (ja ich wurde munter rumgereicht, weil keiner ne rechtsverbindliche Angabe machen wollte) meinte auch einreichen und sie telefoniert dann mal.

Mhm. Nö. Ganz ehrlich? Die wollen doch nur gaaaanz genau wissen wo das Ding stehen wird, damit sie dann einen zum spionieren vorbei schicken können.

Ich brauche also jem. der nicht vom Amt ist, die Antwort aber sicher weis. (Denn eine Antwort vom Bauamt, auch eine negative) kostet Geld. Wenns wirklich um´s verrecken nicht genehmigungsfähig (um dieses Wort gehts ja in erster Linie) wäre, dann wäre ein Antrag rausgeschmissenes Geld.

Verstehst du? ;(((((((((((

Und die Heuraufe.....die hat ja im Prinzip auch ein Dach und ist ne bauliche Anlage. Wenn sogar ein Bauwagen vom Amt als solches bewertet wird (den Fall hat grad ne Bekannte von mir durch) die musste den Bauwagen auch entfernen (trotz Rädern dran) trotz Einfriedung, eben Aussenbereich.

Deshalb frage ich auch extra wg. der Raufe. Auch wenn das im ersten Moment lächerlich klingt.

Es wäre prima wenn hier jemand wirklich die Materie kennt und von mir nicht extra nen Bauantrag verlangt um eine Auskunft zu bekommen ;))))))) *Ironie*

GLG

§ 2 Abs. 2 besagt was unter dem Begriff Gebäude zu verstehen ist.

Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Ist hier vielleicht eine Rechtslücke die ich nutzen kann?

Das Zauberwort ist UND in dem ganzen Absatz.

Ich kann den Stall nicht betreten, da ich ja viel größer als 1 Meter bin, ich kann nur reinkrabbeln. Somit entfällt Satz 1.

UND bedeutet laut Definition das beide Punkte zutreffen müssen (sonst würde da "oder" stehen) um etwas zu einem Gebäude "zu ernennen".

Auch die Heuraufe kann ich nicht betreten denn die ist für die Minischafe echt genauso klein (1m Höhe). Ich kann mich nur reinbeugen um sie zu säubern.

Weis jemand ob das so funktioniren könnte?

Man, man, ich hätte mir hier echt mehr Hilfe erhofft. Z.B. ein paar Tüftler oder Ideen-Menschen die was vorschlagen ohne auf die Gesetze zu verweisen, die ich selbst lesen kann (auch wenn man sie schwer versteht). Habe inzwischen eine Lösung die Bauantragsfrei und Genehmigungsfrei UND BauAnzeigenfrei also VÖLLIG legal einfach aufstellbar ist (auch für privat, auch im Aussenbereich) ist.

Schade das man hier nur Antworten bekommt a´la schau im §§ XY nach. Das kann ich auch allein. Und beim Feind (Bauamt) anrufe kann ich auch allein. Seh ich aus, als wenn ich mitm Kopp in die Suppe gefallen bin? Und teile den Bauamtsfritzen noch mit wo mein Bau entstehen wird? Nee, also. Aber alles egal. Ich hab DIE Lösung. Und selbst der böse Nachbar kann mir nix. Und auch der Bauamtsmensch, selbst wenn er mit ner Lupe die Baulösung untersucht. hihihi

Gem. §55 Abs. 2 Nr. 2 Brandenburgische Bauordnung sind Deine Vorhaben genehmigungsfrei. Les Dir halt mal Eure Bauordnung durch. Ich hab' Dir doch den Link geschickt!

Schaefchenhaus 
Fragesteller
 28.10.2015, 00:27

So einfach wie du das sagst wäre es echt schön *träum*

Aber ich lese da heraus....im Aussenbereich gilt das alles nicht.

Oder ich kapiers nicht. Dshalb frage ich ja hier. Ich sag doch ich hab schon gegoogelt wie klein doof. Und lese seit Tagen §§. Das Wirrwarr im Kopf nimmt nur zu. :(((

Schaefchenhaus 
Fragesteller
 28.10.2015, 00:33

§55 Abs. 2 Nr. 2 sagt: Gebäude ohne Feuerstätten im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,....

Und genau da liegt das Problem. Ich bin Privatperson. Kein land oder forstw. Betrieb. :(