Schadensfreiheitsklasse von Oma übernehmen?

7 Antworten

Das sind zwei verschiedene Dinge.

Die Schadensfreiheitsklasse  übernehmen musst/kannst Du nur, wenn Du eine eigene Versicherung hast und Deine Oma keine mehr. Dann musst Du aber entsprechende Fahrpraxis nachweisen, was in Deinem Fall ja nicht geht. 

Als zweiter Fahrer kann Deine Oma Dich sicherlich eintragen lassen. Gegebenenfalls steigen dann aber die Beiträge. 

kyragus 
Fragesteller
 27.06.2016, 18:57

Ok, danke :)

Du kannst Deine Oma bitten, Deinen Wagen als Zweitwagen auf ihren Namen zu versichern. Später übernimmst Du rechnerisch aber nur die Prozente die Du Dir im Hinblick auf Deine Fahrpraxis selbst hättest "erfahren" können.

Kleiner Tipp am Rande - frag mal, ob Du das Fahrzeug "mit einem Unfall im Jahr frei - ohne das Du hochgestuft würdest" versichern kannst. Dies ist ein geringer Mehrbetrag im Jahr, spart aber viel Geld wenn man speziell als Anfänger mal in einen Schaden verwickelt ist.

Du kannst nur dann einen Rabatt bei der Schadenfreiheitsklasse übernehmen, wenn Du an der Erzielung dieses Rabattes beteiligt warst. In der Praxis bedeutet dies, dass Du beispielsweise den Rabatt für zwei unfallfreie Jahre auch nur dann übernehmen kannst, wenn Du auch bereits zwei Jahre Deinen Führer-schein hast. Muss ich hier noch weiteres erklären?

Theoretisch ja. Wer soll den Versicherungsnehmer sein, bzw. Auf wenn soll die Versicherung laufen? Wenn du nur als Zweirfahrer eingeraten bist, wirst du das ja nicht sein. Sowohl du, als auch beispielsweise deine Eltern, könnten den Rabatt über nehmen. ABER und jetzt kommt der Haken ;)
Man kann nur so viele Jahre übernehmen, wie man den Führerschein hat.
Wenn der Rabatt bei SF 35 liegt, jemand aber erst 10 Jahre lang den Führerschein hat, kann er maximal die SF 10 übernehmen. Der Rest des Rabattes verfällt dann.
Wenn deine Oma VN bleibt, kann sie natürlich den ganzen Rabatt nutzen, würde aber teurer werden, da du nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebst.

Grundsätzlich ist der Übertrag des SF-Rabatts an nahe Angehörige möglich.

Allerdings bekommst du nur den Rabatt, den du theoretisch auch tatsächlich gefahren haben kannst. Also nur für dir Zeit in der du auch einen Führerschein hattest.