Darf ich als 18 Jähriger mit Fuehrerschein ein Auto fahren des fuer Fahrer ab 30 jahren versichert i

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Ja, kannst du. Eine Versicherung gilt lediglich fürs Fahrzeug, die Versicherung verlangt in der Regel allerdings, dass die regelmäßigen Fahrer angegeben werden. Sollte es sich um eine Ausnahme handeln, kann ich mein Auto natürlich auch an einen jüngeren Menschen verleihen. Fährst du regelmäßig mit dem Wagen, sollte das bei der Versicherung angegeben werden - allerdings wird man es dir bei einem Unfall kaum nachweisen können, wie oft du damit fährst, wenn ihr euch nicht verplappert. Und selbst dann wird i. d. R. nur eine Nachzahlung zur Versicherung/Nachversicherung verlangt, da das Auto als solches ja trotzdem versichert war und die Versicherung ohnehin zahlen muss.

balinthor  01.10.2010, 02:44

Sorry das stimmt so nicht, wenn ich eine Autoversicherung mit Altersbegrenzung abschlisse ist diese auch einzuhalten. Immerhin zahlt man mit dieser "Begrenzung" auch weniger Beiträge, sollte es wirklich mal einen jungeren Fahrer geben ist die Versicherung vor der Fahrt darüber zu informieren. Ansonsten besteht bei der Fahrt mit dem Auto kein Versicherungsschutz.

JotEs  01.10.2010, 06:45
@balinthor

Es gibt keine "Autoversicherung mit Altersbegrenzung"!

Der Abschluss eines Versicherungsvertrages führt zu einem Versicherungsschutz, der mindestens den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes entspricht. Diese Vorschriften können nicht durch eine interne, rein privatrechtliche Vertragsgestaltung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer ausgehebelt werden.

Shakotai  01.10.2010, 07:46
@JotEs

:-) Sind alle richtig, aber nicht ganz. :-9 Wenn das Fahrzeug durch einen versicherungsseitig nicht berechtigten Fahrer (also nicht im Vertrag eingetragen) geführt wird, entfällt zwar nicht der Versicherungsschutz, jedoch kann der Halter bei einem Unfall erheblich in Regress genommen werden. Bei den mir bekannten Bedingungen bis zu einer Höhe von 5000 €. Der nicht eingetragene Fahrer sollte auch bei unregelmäßiger Nutzung mit im Vertrag vermerkt sein, sei es auch nur vorübergehend. Die Versicherung interessiert es weniger, ob dieser unregelmäßig oder regelmäßig fährt, sondern wer zum Zeitpunkt des Unfalles am Steuer saß. Und, wenn man voraussagen könnte, wann ein Unfall passiert...

Leon97531  01.10.2010, 11:47
@Shakotai

Der Halter kann nicht deswegen in Regress genommen werden.
Es ist eine Vertragsstrafe möglich, dies ist ein Unterschied gegenüber Regressforderungen.

Leon97531  01.10.2010, 12:03
@Leon97531

Und noch ein Hinweis:
Ein berechtigter Fahrer ist jemand der mit dem Einverständnis des Fahrzeugverfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt, dies hat nichts mit einem eingetragenen / nicht eingetragenen Fahrer zu tun.

JotEs  01.10.2010, 17:00
@Leon97531

Gibt es überhaupt Kfz-Haftpflichtversicherungen, die einen Vertrag anbieten, in den bestimmte Fahrer explizit eingetragen werden?

Üblicherweise wird doch eine Altersgrenze vereinbart, nicht wahr?

Leon97531  01.10.2010, 22:48
@JotEs

Eben, und die Altersgrenze wird mit einem berechtigtem / unberechtigtem Fahrer verwechselt ;)

Aliha  23.02.2019, 17:14
@balinthor
 Ansonsten besteht bei der Fahrt mit dem Auto kein Versicherungsschutz.

Das ist Blödsinn!

Soweit ich weiß gibt es sozusagen eine altersberechtigung denn in den versicherungs papieren steht immer drinn der jüngste fahrer .. und der älteste fahrer .. und somit darf auch nur der fahren der in den versicherungs papieren eingetragen ist weil sonst im falle eines unfalls die versicherung sagen kann nee wir bezahlen nix da es kein eingetragener fahrer war ;)

ich spreche aus erfahrung habe mir ein auto gekauft (ford orion bj.92)und auf meine mutter angemeldet bzw. versicherungsnehmer is meine mutter und hatte einen unfall und die versicherung wollte wissen wer gefahren usw....

Solange nichts passiert interessiert das niemanden. Wenn aber was passiert wird die Versicherung grossen Ärger machen.

Immer wieder die gleiche Frage.

Und noch schlimmer: Immer wieder die gleichen falschen Antworten.

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Richtig ist: Wenn für ein Kraftfahrzeug eine Versicherung abgeschlossen wurde (und das ist gemäß Pflichtversicherungsgesetz die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters, dessen Fahrzueg am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt), dann ist dieses Kraftfahrzeug versichert - unabhängig von irgendwelchen internen Vereinbarungen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer!

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Kommt es zu einem Unfall zwischen diesem Fahrzeug und einem Dritten, dann ist die Versicherung dem Dritten gegenüber leistungspflichtig, soweit diesem ein Schadensersatz zusteht.

Sie kann doch nicht gegenüber dem Dritten sagen:

"Sorry, du bist zwar an dem Unfall völlig unschuldig, aber du bekommst trotzdem nichts, weil der Fahrer des von uns versicherten Fahrzeuges noch nicht das zwischen uns und dem Versicherungsnehmer vereinbarte Mindestalter erreicht hatte."

Wer die Meinung vertritt, dass das Bestehen einer Versicherung davon abhängt, ob gegen interne Vertragvereinbarungen verstoßen wurde, dessen Gesicht möchte ich sehen, wenn er als unschuldiges Unfallopfer eine derartige Mitteilung der gegnerischen Versicherung erhält :-)

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Die Vereinbarungen zu Mindestalter des Fahrers, Abstellort des Fahrzeuges und dergleichen sind rein privatrechtlicher Natur. Sie haben keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz des Fahrzeuges.

Bei einem Unfall muss die Versicherung daher in jedem Falle leisten. Sie kann allerdings mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren, welche Folgen ein Verstoß gegen solche Gebrauchseinschränkungen ihm gegenüber haben soll (z.B. Beitragsneuberechnung, Vertragsstrafe,...).

fairBerater  01.10.2010, 09:27

Sehr gute Antwort, DH!

huskycologne  26.11.2010, 15:38
@fairBerater

kleine Anmerkung noch. Die Folgen sind dann erheblich zum Beispiel im Bereich Kaskoversicherung wenn ein nicht berechtigter Fahrer den Unfall verursacht hat.

Beispielsweise schliesst die Allianz24 den Regress an die berechtigten Fahrer aus, jedoch besteht eine Regressmöglichkeit und das kann bis zu 5.000,00 € kosten.

Eichbaum1963  31.03.2011, 20:03
@huskycologne

Richtigste Antwort @JotEs. DH (wenn auch spät :D)

@huskycolgne

Dies gilt nur für die Kaskoversicherung, und wie will die da Regress fordern, wenn sie erst gar nicht zahlt? Dein letzter Satz ist in sich ein Widerspruch. (?)

Aber: Wer versichert sich schon freiwillig bei der Allianz? :D

Dem Fahrzeughalter / Versicherungsnehmer kann wenn es zu einem Unfall kommt, eine Vertragsstrafe auferlegt werden, eine Beitragsrückrechnung erfolgt ebenfalls.
Für dich selbst hat dies keine weiteren Folgen.