Schaden durch Schwarzarbeit
Hallöchen erstmal zusammen:
Also ich umreiß die Situation mal kurz:
Person A gibt ihr Auto bei Person B ab. Diese sagt: Preis XXX, für Austausch Zyliderkopfdichtung + Zahnriemen + Öl und Kleinigkeiten inkl. Montage.
Ich Zahle vorab einen Vorschuss Z. Während der Reparatur geht etwas schief, Fehler beim Einbau, es entsteht ein neuer Schaden (Bruch der Nockenwelle, Grund: Falscher zusammenbau bzw. Anzug der Schrauben)! Person B sagt: Kein Problem: Ich übernehme den Schaden. Soweit so gut.
Auto kann nach 4 wochen abgeholt werden. Person A färt ca. 1 km, Auto geht während der Fahrt aus. (Beinahe Unfall wegen Ausfall der Bremsen + Servo) Auto zurück zu Person B! Person B sagt: Da ist wohl noch was kaputt (Zündspule) Wagen kann Standgas nicht mehr halten.
Person A bittet um Restzahlung + Mehraufwand YYY für Zündspule, da die Arbeiten am Auto etwas teurer sind als geplant, Restbetrag wird überwiesen. Auto wird abgeholt.
Auto geht erneut auf dem Weg nach Hause aus:
Person A: Was ist das: Person B: Nimm das Auto erstmal mit, ich komm morgen vorbei...
Ab hier geht das Spektakel los:
Person B meldet sich nicht und erscheint nicht zu genanntem Termin.
Person A zieht Person C zu Rate:Diagnose mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit: Ventil kaputt... Beschädigung durch falsche Montage der Nockenwelle. Schaden: ca. XXX + 20%
Nun weigert Person B sich (wie hätte es auch anders sein können), Geld zurückzuerstatten, geschweige denn überhaupt einen Fehler anzuerkennen.
Biete jedoch an, sich den Schaden anzugucken und zu einem "fairen" Kurs zu reparieren.
Person bietet auch eine Reparatur an, aber darum gehts jetzt nicht.
Rechtlich gesehen: Wie sind die Ansprüche von Person A zu Person B? Was kann Person A machen um Person B unter "Druck zu setzen". Kann Person A eine Meldung zur Schwarzarbeit machen ohne dafür selbst belangt zu werden?
5 Antworten
Sowas macht man nicht. Man geht normal in die Werkstatt und zahlt was es kostet. Dann hat man auch garantie und die wahrscheinlichkeit, daß anständig gearbeitet wird ist ungleich höher.
Ein Gericht hat vor kurzen Entschieden: wenn B eine Fachfirma ist und schwatt arbeitet, dabei Pfuscht muss sie Schadensersatz leisten. Person A wird aber auch bestraft.
Dann wirst du keine Ansprüche gelten machen können.
"Ein Gericht hat vor kurzen Entschieden: wenn B eine Fachfirma ist und schwatt arbeitet, dabei Pfuscht muss sie Schadensersatz leisten. Person A wird aber auch bestraft."
Das widerspricht aber der BGH-Rechtsprechung von 2013. BGH sagt: Bei Schwarzarbeit keine Gewährleistung, auch, wenn durch eine Fachfirma schwarz gearbeitet wurde. Im Fall vor dem BGH ging es sogar, meine ich, genau darum. Firma hat Einfahrt gepflastert, Geld genommen, aber nicht innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung geschrieben. Pfusch - keine Gewährleistung.
Auch bei "Schwarzarbeit" muss er Mängelfreiheit gewährleisten und für seine Fehler geradestehen. Das gebietet einfach der Anstand. Bei einer Anzeige oder Klage schießt sich der Geschädigte (Kunde) i.d.R. selbst ins Knie, weil er ja die Schwarzarbeit durch seinen Auftrag erst ermöglicht hat.
bei schwarzarbeit gibt es keine garantie oder gewährleistung.
person b kann ja versuchen die sache seiner haftpflicht zu melden, die dann auch genau erklärt, warum sie nicht zahlt.
Das gilt wie ein Privatverkauf, hier gibt es weder Garantie noch Gewährleistung. Das gibt es beides nur in einer Fachwerkstätte.
Inwiefern?
Also Person B arbeitet bei einem AutoHändler, macht das aber um de Ecke schwatt inner Garage vom Getränkeladen nebenan.