Wer ist Eigentümer/Besitzer des Fahrzeugs?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich zitiere C.4c der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist kein Eigentumsnachweis! Die Bescheinigung hat lediglich eine Indizfunktion. Demnach handelt es sich um ein Anzeichen, dass das Fahrzeug dem Besitzer der Zulassungsbescheinigung gehört. 

Ist auch logisch. Wenn du ein Auto kaufst, steht auch weiterhin der Vorbesitzer im Fahrzeugbrief, obwohl es DEIN Eigentum ist. Es ist nicht erst dein Eigentum, wenn du in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehst!

Schöne und amüsante Frage dazu wäre: 

Wer ist der Besitzer, wenn ich meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 verbrenne? Nach der Logik vieler müsste das Fahrzeug demnach herrenlos sein.

LuigiColella 
Fragesteller
 20.04.2017, 22:39

Vielen Dank für deine Antwort

besitzer ist wer den fahrzeugbrief hat. im zweifel und vor gericht muss dieser aber den kaufvertrag vorweisen. 

halter ist auf wen es zugelassen ist. 

fahrzeugführer ist wer hinterm steuer sitzt.

Mikkey  20.04.2017, 20:10

Falsch, Besitzer ist der, der das Auto hat.

PatrickLassan  20.04.2017, 20:12
@Mikkey

Besitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache, in diesem Fall über das Auto, ausübt.

gepetert  20.04.2017, 20:13
@Mikkey

nö. wenn es gestohlen wurde aber der brief bei mir ist, bin ich der besitzer und nicht der dieb

hab ich das auto und den brief kann ich es einfach ummelden und keiner fragt nach einem kaufvertrag, darauf wollte der fragesteller hinaus. zeigt der eigentliche besitzer den verkäufer an muss dieser erst einmal den kaufvertrag vorweisen das es seins war, das is dann doof

Dunkel  20.04.2017, 20:35

Falsch. Wird das Auto gestohlen ist der Dieb Besitzer. Du bleibst (sofern du im KV stehst) Eigentümer. Was im Brief steht ist unerheblich.

gepetert  20.04.2017, 20:44
@Dunkel

ja so ists recht, jedoch in diesem fall nicht die frage. 

was ich eben damit sagen wollte wie schon beschrieben, wer den brief und das auto hat kann es einfach verkaufen. die zulassungsstelle fragt nicht nach einem kaufvertrag. macht der ursprüngliche käufer eine anzeige wird der neue käufer probleme bei der zulassung bekommen und der verkäufer, der es nicht sollte, müsste ebenso erst einmal per vertrag beweisen das er es rechtlich erworben hat und somit keine rechte dritter bestehen

Es ist in solchen Fällen eigentlich üblich, dass der Fahrzeugbrief - vom Eigentümer in Gewahrsam genommen wird. Das verhindert, einen (rechtswidrigen) Verkauf des Fahrzeug durch den Halter, bzw. erhöht die dafür erforderliche kriminelle Energie.

Eigentümer bist selbstverständlich Du, Besitzer ist der jeweilige Fahrer.

LuigiColella 
Fragesteller
 20.04.2017, 20:13

Okay vielen Dank für die Antwort das hilft mir sehr weiter.

Hallo LuigiColella,
Stell es dir am Beispiel eines Leasingfahrzeuges vor. Die Firma stellt dir den Wagen zur Verfügung. Dieser wird auf dich zugelassen und damit stehst du im Fahrzeugbrief und Schein. Du zahlst monatlich deine Leasing-Gebühren. Gehört dir das Auto deshalb, nur weil du in den Dokumenten stehst? Nein, denn das Auto gehört immer noch der Firma. Genau so ist es immer, der jenige, der im gültigen aktuellen Kaufvertrag steht, ist der Besitzer. Die Person die im Fahrzeugbrief steht kann das Auto natürlich verkaufen, wenn sie einen Abnehmer findet, da dieser im guten Glauben ist mit dem Brief das Fahrzeug erwerben zu können. Dazu ist sie aber nicht befugt, man müsste dann vor Gericht ziehen um sein Recht zu bekommen. 
Viele Grüße

LuigiColella 
Fragesteller
 20.04.2017, 21:29

Vielen Dank für diese sehr gute Antwort!

matrix1984  20.04.2017, 22:38

In der Regel wird/muss der "Firmenwagen" auf die Firma laufen. Wird das Auto privat zugelassen, ist eine berufliche Nutzung bzw. die betriebliche Nutzung nur schwer nachweisbar...

Ja, du bist der Eigentümer. Der Eintrag im Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis. 

Allerdings schützt dich dein Eigentümerstatus  nicht vor einer Veräußerung des Fahrzeugs durch den Halter. Würde der Halter das Fahrzeug an einen gutgläubigen Käufer verkaufen, wird der Käufer neuer Eigentümer und du bist raus. Siehe dazu den § 932 BGB. Du könntest allenfalls Schadenersatz gegen den Verkäufer geltend machen.