sat anlage seit 13 jahren geduldet, darf vermieter diesen jetzt plötzlich verbieten?

7 Antworten

Die Rechtsprechung ist da Eindeutig, wenn die durch den Vermieter gesellte Sendeanlage es Euch nicht ermöglicht Eure Heimatsender zu empfangen, habt ihr das Recht eine Schüssel anbringen zu lassen.

Dazu gibt es viele Urteile in google .

Rüstet der Vermieter die Gemeinschaftsanlage entsprechend um, dann muss Eure Schüssel allerdings weg.

Was steht denn dazu im Mietvertrag? Gibt es dort eine Regelung?

Meines Wissens nach ist es so, daß der Vermieter Dir prinzipiell nur die Möglichkeit (!) geben muß, entsprechendes Programm empfangen zu können. In welcher Form dies auch immer geschieht. Dazu reicht also die Möglichkeit (!) aus, Programme Deiner Heimat empfangen zu können. Wenn Du mit dieser technischen Möglichkeit nicht einverstanden bist, hast Du zumindest keinen Rechtsanspruch darauf, weitere Sat-Anlagen auf dem Dach oder an der Fassade anbringen zu dürfen, nur um mehr Programme empfangen zu können.

Es gibt schon ältere Urteile, die auf deiner Seite sind. Selbst wenn er die Schüssel von Anfang an verboten hätte, weil ihr z.B. Kabelfernsehen habt oder eine Gemeinschaftsschüssel, muß er die Schüssel dulden, wenn ihr nur auf diese Weise Fernsehen aus eurem Heimatland sehen könnt (wobei manche Urteile das nur auf fremdsprachige Mieter begrenzen). Aber in jedem Fall kann der Vermieter dann auch bestimmen, wo die Schüssel montiert zu haben scheint und wie sie montiert zu haben hat.

Ich an eurer Stelle würde ihm einfach folgenden Brief schreiben:

Sehr geherter Herr ...,
sie haben grundsätzlich recht, daß eine vom Mieter aufgestellte Satellitenschüssel untersagt werden kann, wenn es eine Gemeinschaftsantenne oder einen Kabelanschluß gibt. Allerdings besagt die aktuelle Rechtsprechung, daß Mieter ausländischer Herkunft eine eigene Satellitenschüssel verwenden dürfen, wenn sie nur auf diese Weise das Fernsehprogramm aus ihrer Heimat sehen können. Daher sehen wir uns im Recht, die den Parabolspiegel aufgestellt zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Gilt da nicht irgendwie ne Art Gewohnheitsrecht oder so?

DerTroll  10.05.2012, 08:09

Das Gewohnheitsrecht greift erst nach sehr, sehr langer Zeit, nicht schon nach 13 Jahren.

DasFrauchen  10.05.2012, 08:11
@DerTroll

Ah ok, danke! :-)

kommt auf deinen Mietvertrag an. Nimm den mit und wende dich an einen Rcchtsanwalt oder den Mieterschutzbund.