Sat-Schüssel auf dem Balkon soll weg

12 Antworten

Der Vermieter erteilte vor 20 Jahren meinen Eltern die ausdrückliche Erlaubnis (ich weiss nicht ob das im Mietvertrag vermerkt wurde oder ähnliches) eine Sat-schüssel auf dem Balkon zu installieren.

Eine Erlaubnis,wenn die nicht im Mietrvertrag vereinbart ist,kann jederzeit widerrufen werden.

Außerdem kann es sein, dass die Eigentümergemeinschaft festgelegt hat, dass keine Schüssel auf einem Balkon installiert werden darf, dann hast sich Dein Vermieter auch daran zu halten.Sprich er muss es Dir untersagen!

Meine Frage also: Wenn der Vermieter eindeutig damit einverstanden ist, das die Schüssel dort seit nunmehr 20 Jahren hängt und auch weiter dort bleiben kann, darf die Hausverwaltung einem dann drohen und einen bedrängen diese zu Entfernen, auch wenn ein anderer Anschluss besteht?

Der Vermieter muss sich dem Beschluss einer Eigentümergemeinschaft beugen, falls es einen Besschluss gibt.

Die Hausverwaltung handelt im Auftrag der Eigentümergemeinschaft.

Selbstverständlich kann der Vermieter bzw. dessen Verwalter eine einmal erteilte Genehmigung jederzeit ohne Begründung zurückziehen. Das gilt ebenfalls für die Satellitenschüssel. Zumal ja jetzt eine andere Möglichkeit besteht, Fernsehen zu empfangen. So eine Satellitenschüssel stört immer das optische Bild und dafür ist der Vermieter gegenüber der Gemeinde verantwortlich. Sie werden die Satellitenschüssel abbauen müssen, ansonsten kommt irgendwann der Vermieter und führt eine Ersatzvornahme durch. Das bedeutet, dass, gegebenenfalls mittels eines Gerüstes oder Skilifts,Ein Fachbetrieb komplett die Satellitenschüssel Abbaut. Die Rechnung müssen sie dann bezahlen.

Der Vermieter kann gegen einen Beschluss der Hausgemeinschaft nichts ausrichten. Wenn ein Beschluss vorliegt, muss dein Vater die Schüssel entfernen.

Amaryll 
Fragesteller
 02.06.2012, 16:35

Ob da ein tatsächlicher Beschluss vorliegt oder ob das ganze eher so eine fixe Idee war weiss ich nicht, werde ich aber mal in erfahrung bringen.

Vielleicht hilft Dir dieses Urteil: BGH zur Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung. Bei nur geringfügigen optischen Beeinträchtigungen darf der Vermieter die Aufstellung nicht untersagen http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-20704-_BGH-zur-Aufstellung-einer-Parabolantenne-auf-dem-Balkon-einer-Mietwohnung.news4250.htm Ansonsten mein Tipp: Gebe bei kostenlose-urteile.de die Suchbegriffe Satellitenschüssel Balkon im Suchfeld ein und Du findest eine Reihe von interessaten Urteilen zu dem Thema. Wenn die Satellitenschüssel optisch nicht auffällt, kann Dir weder Vermieter noch Hausverwaltung diese verbieten.

Was sagt denn euer Vermieter dazu ?

Amaryll 
Fragesteller
 02.06.2012, 16:31

Das kann ich leider nicht beantworten, wie gesagt geht es hier um die Wohnung meiner Eltern in der ich nicht mehr wohne.

Ich bekomme immer nur mit wie gestresst alle deswegen sind, ein richtig typischer Nachbarschaftsstreit eben (denn natürlich fangen die anderen Parteien jetzt auch an zu nörgeln wieso die Eheleute K. ihre Schüssel behalten dürfen und sie nicht, etc... ) und wollte mal nachfragen. Man findet zwar viele Beispiele dazu im Internet aber keinen in dem es um die Hausverwaltung als treibende Kraft geht.