R+V private Krankenver?

3 Antworten

Hallo,

wenn man bisher gesetzlich krankenversichert (GKV) ist, hat man bei Ausbildungsbeginn als Beamtenanwärter eine Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV).

Der Beitrag in der GKV liegt bei 14,0% der Bruttoeinnahmen (+Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse) und 1,525% bzw. 1,775% für die Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag liegt ca. 180 bis 190 Euro monatlich.

Der Vergleich zwischen der GKV und der PKV ist bei Beamten meist eine lebenslange Entscheidung.

Daher sollte man spätere mögliche Veränderungen mit in die Entscheidung einbeziehen:

• Was wird bei Aufgabe der Beamtentätigkeit passieren? (auf eigenen Wunsch oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man aber nicht mehr in die GKV zurück. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wäre dann nur in bestimmten Fällen möglich (z.B. Eintritt von Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vor dem 55. Geburtstag). Bei Wegfall der Beihilfe erhöht sich der PKV-Beitrag sehr deutlich (Verdoppelung oder mehr).

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: weiterer Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres (Zweit-)Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten),

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den verschiedenen Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Gerade bei günstigen Ausbildungstarifen in der PKV können wichtige Leistungen fehlen. Am besten auch nach den Tarifen nach der Ausbildung und deren Beiträgen erkundigen. Bei gravierenden Beitragssteigerungen nach den genauen Ursachen fragen. Meist liegt es dann an fehlenden Leistungen in der Ausbildung.

Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben und pro Kind ist ein separater Beitrag zu zahlen. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

https://www.rehakids.de/index.php

Für Stiefkinder sind ggf. auch Beiträge pro Person zu zahlen.

Als beihilfeberechtigter Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

In der Privatversicherung werden nach den Musterbedingungen der PKV Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Aufgrund der 2 Stellen (Beihilfe und Privatversicherung) wird es aufwändig, wenn man alles doppelt überwachen muss (wann eingereicht, was wurde erstattet, Begründung der Kürzung der Erstattung ...). Das ist für Gesunde schon kompliziert - bei schweren chronischen Krankheiten wird es nicht einfacher.

In der GKV wird der Beitrag prozentual aus den Bruttoeinnahmen berechnet (mindestens von 1097 Euro). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man sich zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

In den letzten Jahren wurde in vielen Bundesländern für Beamte in der GKV eine pauschale Beihilfe eingeführt. Der Dienstherrzahlt dann 50% der GKV-Beiträge.

Vielleicht interessant:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/files/broschuere/pdf/de/190409-bdv-pkv-rz-ansicht.pdf

http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: https://www.rehakids.de/index.php?sid=a9948ee0c6310725724168202a9838bb

Wenn man in die PKV wechseln möchte, sind die Gesundheitsfragen im PKV-Versicherungsvertrag auf jeden Fall zu 100% korrekt zu beantworten: https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

Wenn man aufgrund des Gesundheitszustandes abgelehnt wird, kann man sich bei bestimmten Versicherungsunternehmen für bestimmte Tarife auf die Öffnungsklausel berufen (aber nur beim 1. Unternehmen und nur innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung): https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/a_Positionen/PDF/2020_07_oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdf

Oft sind aber besonders gute Tarife oder zusätzliche Tarife für die Öffnungsaktion nicht freigegeben.

Bei Infoseiten zur Beihilfe sollte man immer auf das Impressum achten. Oft sind es Seiten von Versicherungsmaklern, wo Kontaktdaten von (zukünftigen) Beamten gesammelt werden.

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute bzw. Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

Noch Fragen offen?

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erfahrungen mit der R+V - PKV hab' ich nicht, aber ich hab' dir einen heißen Tipp für eine kostenlose Beratung: einfach mal mit einem Versich.maklerbüro in deiner Nähe Kontakt aufnehmen wegen einer ausführlichen und kostenlosen Beratung ;-))

Bei einem so komplexen Thema und ausserdem höchst beratungsbedürftigem KV-Schutz wirst du hier keine aussagekräftige Antwort finden... :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung