Rückzahlung an das Sozialamt

4 Antworten

30 Jahre Verjährungsfrist bei Sozialamt und Arge. Du hättest dich damals drum kümmern müssen, das die Kaution zurück gezahlt wird, es war deine Wohnung. Für deine ehemaligen Vermieter ein gutes Geschäft, denn da beträgt die Verjährung 3 Jahre. Du wirst es wohl bezahlen müssen....

Terrorpinguin  21.07.2011, 22:39

Also ich habe das so verstanden, dass ickerobert sich die Kaution angeeignet hat.

gegnhang  21.07.2011, 22:45
@Terrorpinguin

Nee, er hat gerade gesagt, das er es nicht bekommen hat.

santolina  21.07.2011, 22:45
@Terrorpinguin

Verjährungsfrist 30Jahre kann ich mir nicht vorstellen. Kannst Du mir sagen wo ich das nachlesen kann? Hab schon öfter gesucht aber nichts gefunden...@gegnhang...

gegnhang  21.07.2011, 22:48
@santolina

Wir hatten das mal im Bekanntenkreis, da ging es aber um Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss, da haben sie der Person nachgewiesen, das das Amt 30 Jahre das Recht hat, diese Gelder zurück zu fordern. Und Sozi unterliegt der gleichen Verwaltung.

santolina  21.07.2011, 22:49
@gegnhang

O.K., danke...

Terrorpinguin  21.07.2011, 22:51
@gegnhang

Bei normalen Rückforderungen an den Hilfeempfänger liegt die Verjährungsfrist bei 4 Jahren, gegenüber den Erben bei 10 Jahren!

Lediglich eine titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren.

gegnhang  21.07.2011, 22:53
@Terrorpinguin

@Terrorpinguin

4 Jahre ab Feststellung der Rückforderung oder ab Auszug aus der Wohnung?

Und wieder mal bekommen wir hier nicht alle Informationen und dürfen rätseln und raten, was die Comunity ja hier auch eifrig macht. Und auf Fragen antwortet der Fragesteller hier auch nicht.

Wenn Du willst, dass man dir hilft, antworte auf folgende Fragen:

  1. Hast Du vor Auszahlung des Darlehens beim Sozialamt eine Abtretungserklärung unterschrieben, mit der Du die Kaution im Fall deines Auszuges an das Sozialamt abtrittst? Das ist normalerweise üblich.

  2. Hast Du vor Auszahlung des Darlehens einen Darlehensbescheid erhalten? Was steht da über Rückzahlung drin?

Sollte 1. und 2. nicht zutreffen, darf das Sozialamt nie nix von Dir zurückfordern. Ansonsten bekommst Du eine Antwort, wenn Du 1. und 2. beantwortet hast.

Du hast das Geld/Kaution vom Vermieter erhalten und nicht wieder an das Sozi zurückgegeben? Na, ich denke, es ist nur fair, wenn Du es jetzt bezahlen must. Wenn es verjährt wäre, würden die wohl kaum jetzt noch ankommen, oder?

Eigentlich wollt ich jetzt schreiben das es ja Deine Angelegenheit gewesen wäre dafür zu sorgen das die Kaution zurückkommt aber wahrscheinlich hast Du sie ja auch erhalten. Schwamm drüber, es könnte sein das die Angelegenheit verjährt ist. Aber die genauen Verjährungsfristen kenn ich nicht da auch im Netz nichts zu finden war...

chiliheadz  21.07.2011, 23:41

Falsch! Einfach einmal bei: Gegen-hartz.de unter Fristen suchen. Da findest du alles...