Rückwirkender Einstieg in einen Kaufvertrag?
Bekannte können ein größeres Grundstück kaufen und dann nach ca. 13 Monaten (Spekulationsfrist) wieder verkaufen. Ich könnte einsteigen, habe aber die entspr. Summe momentan noch nicht zusammen.
Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt (in ca. 5 Monaten) rückwirkend in den Kaufvertrag einsteigen, um dann am Gewinn beteiligt zu sein ?
Gibt es dazu rechtlich gefasste Vorgaben (BGB etc.) ?
Bitte nur sachliche Antworten !
Danke im Voraus !
4 Antworten
Nöö. Der Kaufvertrag ist zwischen zwei Parteien geschlossen und inzwischen vollzogen. Du bist keine der beiden Parteien.
Wenn Du mit dem Käufer ein Arrangement hast, dass Du ihnen Geld gibst und sie Dich dafür am Erfolg beteiligen, dann ist dass eine kreditähnliche Vereinbarung zwischen Dir und dem Käufer. Es begründet kein Miteigentum am Grundstück.
Folgerichtig gilt dann auch die Spekulationsfrist nicht für Dich. Du müsstest den Gewinn dann als Kapitaleinkunft versteuern, wenn er über der Freigrenze liegt.
Die Spekulationsfrist für Immobilien liegt übrigens inzwischen bei 10 Jahren.
In den Vertrag einsteigen: nein. Dieser wird so vollzogen, wie jetzt beurkundet.
Inwieweit du später mit den Bekannten nochmals einen weiteren Vertrag beurkunden kannst, musst du mit den Bekannten abklären.
Du könntest auch jetzt als Käufer auftreten , und dich mit den Bekannten über eine spätere Zahlung einigen, sprich parallel mit den Bekannten einen Darlehensvertrag aushandeln.
Allerdings mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner und du scheinst dich weder im Grundstücksrecht noch im Steuerrecht auszukennen.
Gewinn innerhalb 13 Monaten ohne selbst zu investieren- mag ich selbst in Berlin oder München Stadt bezweifeln.
Also informiere dich, ob dies mit dem Gewinn auch so gegeben ist, bevor du in einer Schuldenfalle sitzt.
wenn die das wollen, kannst du das easy machen
das rückwirkend hat nur nachteile für dich, aber egal
Wie soll das gehen? Der Vertrag wird zwischen den Verkäufern und deinen Bekannten geschlossen. Da kann niemand 'rückwirkend einsteigen'.
Und wie kommst du auf 13 Monate Spekulationsfrist? https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausverkauf/hausverkauf-steuer/