Rückwirkende Provisionszahlung als Festangestellte - steuerrechtliche Handhabung nach Austritt aus Firma?
Hallo, ich habe im Herbst 2018 bei meinem EX AG gekündigt. Ich war als Festangestellte in einer Baufirma tätig. Mein Gehalt bestand aus Fixum und Provision. Provisionen habe ich während der Anstellung dann erhalten, wenn folgende Punkte geklärt waren: Finanzierungsbestätigung der Bank des Kunden, Geldeinang des Kunden für Bau auf Konto des EX AG, Baugenehmigung vorhanden! Bevor ich das Unternehmen verlassen habe, konnte ich noch 4 Kundenabschlüsse für die Firma einholen, worauf mir meine Provision zusteht, welche meine EX AG auch auszahlen möchte-> aber WIE?
Ich bin nicht mehr in der Firma seit Herbst 2018 und die Provisionen werden ca. Sommer 2019 fällig! Wie wird das Steuerrechtlich gemacht? Mein EX AG will es mir netto überweisen als Einnahmen aus Handelsvertretung, sodass ich mich im Jahr 2020 mit der Steuererklärung darum kümmern soll! Ich bin der Meinung die Sozialabgaben müssen abgeführt werden, da ich als Festangestellte die Provision verdient hatte, auch wenn ich bis zur Auszahlung schon lange ausgeschieden bin! Ich will auf keinen Fall Ärger bekommen, weil ich immer alles korrekt angebe. Ich möchte nicht, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme, wenn ich das Geld netto ausbezahlt bekomme, aber will natürlich auch nicht auf die Provision verzichten. Diese stehen mir 100% zu! Zudem bin ich bei Fälligkeit der Provisionen im Ausland gemeldet wegen eines neuen Berufes. Die Provisionen werden aber auf mein deutsches Konto bezahlt. Weiss irgendjemand wie man das richtig macht?!?
Ich bitte um ein Feedback?!? Danke.
2 Antworten
Ich bin nicht mehr in der Firma seit Herbst 2018 und die Provisionen werden ca. Sommer 2019 fällig! Wie wird das Steuerrechtlich gemacht?
Die Provision ist hier dem damit im Zusammenhang stehenden Lohnbezugszeitraum zuzuordnen, und unterliegt somit sowohl der LSt als auch allen Abgaben zur Sozialversicherung.
Mein EX AG will es mir netto überweisen als Einnahmen aus Handelsvertretung, sodass ich mich im Jahr 2020 mit der Steuererklärung darum kümmern soll!
Das ist sachlich und fachlich falsch. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung wird der AG hier nachträglich herangezogen, und zwar sowohl für den AG- als auch für den AN-Anteil, denn den kann er nachträglich dann höchstens versuchen, bei dir gerichtlich einzufordern, mit sehr geringen Erfolgsaussichten.
Ich bin der Meinung die Sozialabgaben müssen abgeführt werden, da ich als Festangestellte die Provision verdient hatte, auch wenn ich bis zur Auszahlung schon lange ausgeschieden bin!
So ist es auch. Ich würde diese Frage dem eigenen StB vorlegen, wobei das einkommensteuerrechtlich ohnehin erst im Q1/2020 relevant wird.
Vielen Dank! Ich werde nochmal meinem EX AG sagen, dass ich eine Auszahlung mit Abführung Lohnsteuer „Sozialabgaben“ möchte!
Mal als Hinweis für Dich
Dein ehemaliger Arbeitgeber ist verpflichtet die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Wenn er nicht weiß wie er das machen soll, kann er seinen Steuerberater befragen.
Her er eine Personalabteilung, dann werden die Sachbearbeiter dort wissen wie sie vorzugehen haben.
Mein EX AG will es mir netto überweisen als Einnahmen aus Handelsvertretung, sodass ich mich im Jahr 2020 mit der Steuererklärung darum kümmern soll!
Das ist nicht in Ordnung und würde ich ablehnen.
der Steuerberater es so gesagt hat!
* Kopfschütteln*
Ein Steuerberater der die Mehrarbeit, das machen nun einmal Korrekturen, fürchtet.
Fachlich, absolut daneben.
Ich habe damit auch Bauchweh und ich bin froh, dass Sie schreiben. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll, um meinen EX AG bzw. deren Steuerberater dazu zu bringen die Abgaben ordentlich anzuführen. Nicht dass das Geld eines Tages auf meinem Konto in Deutschland landet und ich bekomme Ärger ohne etwas getan zu haben...😭
Du kannst ihm einen Ausdruck z.B. von Haufe zuschicken und die Abrechnung entsprechend fordern.
Ok...ich versuche es...Hilfe 🙈😭
Vielen Dank für die AW! Ich denke das Gleiche! Ich habe es auch abgelehnt auf diesem Weg, aber mein EX AG sagt, dass der Steuerberater es so gesagt hat! Ich möchte nicht auf die Bezahlung verzichten! Ich weiß nicht, was tun. :(