Rückwirkende Provisionszahlung als Festangestellte - steuerrechtliche Handhabung nach Austritt aus Firma?

2 Antworten

Ich bin nicht mehr in der Firma seit Herbst 2018 und die Provisionen werden ca. Sommer 2019 fällig! Wie wird das Steuerrechtlich gemacht?

Die Provision ist hier dem damit im Zusammenhang stehenden Lohnbezugszeitraum zuzuordnen, und unterliegt somit sowohl der LSt als auch allen Abgaben zur Sozialversicherung.

Mein EX AG will es mir netto überweisen als Einnahmen aus Handelsvertretung, sodass ich mich im Jahr 2020 mit der Steuererklärung darum kümmern soll!

Das ist sachlich und fachlich falsch. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung wird der AG hier nachträglich herangezogen, und zwar sowohl für den AG- als auch für den AN-Anteil, denn den kann er nachträglich dann höchstens versuchen, bei dir gerichtlich einzufordern, mit sehr geringen Erfolgsaussichten.

Ich bin der Meinung die Sozialabgaben müssen abgeführt werden, da ich als Festangestellte die Provision verdient hatte, auch wenn ich bis zur Auszahlung schon lange ausgeschieden bin!

So ist es auch. Ich würde diese Frage dem eigenen StB vorlegen, wobei das einkommensteuerrechtlich ohnehin erst im Q1/2020 relevant wird.

Sonnenschein292 
Fragesteller
 14.01.2019, 10:18

Vielen Dank! Ich werde nochmal meinem EX AG sagen, dass ich eine Auszahlung mit Abführung Lohnsteuer „Sozialabgaben“ möchte!

Mal als Hinweis für Dich

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/ende-der-beschaeftigung-lohnsteuer-beitrags-und-melderecht-41-provisionen-nach-ende-der-beschaeftigung_idesk_PI42323_HI1565851.html

Dein ehemaliger Arbeitgeber ist verpflichtet die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

Wenn er nicht weiß wie er das machen soll, kann er seinen Steuerberater befragen.

Her er eine Personalabteilung, dann werden die Sachbearbeiter dort wissen wie sie vorzugehen haben.

Mein EX AG will es mir netto überweisen als Einnahmen aus Handelsvertretung, sodass ich mich im Jahr 2020 mit der Steuererklärung darum kümmern soll! 

Das ist nicht in Ordnung und würde ich ablehnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sonnenschein292 
Fragesteller
 14.01.2019, 06:05

Vielen Dank für die AW! Ich denke das Gleiche! Ich habe es auch abgelehnt auf diesem Weg, aber mein EX AG sagt, dass der Steuerberater es so gesagt hat! Ich möchte nicht auf die Bezahlung verzichten! Ich weiß nicht, was tun. :(

KHSchindelar  14.01.2019, 06:07
@Sonnenschein292
 der Steuerberater es so gesagt hat!

* Kopfschütteln*

Ein Steuerberater der die Mehrarbeit, das machen nun einmal Korrekturen, fürchtet.

Fachlich, absolut daneben.

Sonnenschein292 
Fragesteller
 14.01.2019, 06:12
@KHSchindelar

Ich habe damit auch Bauchweh und ich bin froh, dass Sie schreiben. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll, um meinen EX AG bzw. deren Steuerberater dazu zu bringen die Abgaben ordentlich anzuführen. Nicht dass das Geld eines Tages auf meinem Konto in Deutschland landet und ich bekomme Ärger ohne etwas getan zu haben...😭

KHSchindelar  14.01.2019, 06:13
@Sonnenschein292

Du kannst ihm einen Ausdruck z.B. von Haufe zuschicken und die Abrechnung entsprechend fordern.

Sonnenschein292 
Fragesteller
 14.01.2019, 06:15
@KHSchindelar

Ok...ich versuche es...Hilfe 🙈😭