Affiliate Marketing - Provision aus Drittland und steuerrechtliche Fragen dazu?

1 Antwort

Wieso sollten die Umsätze nicht der USt unterliegen? Es liegt keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG vor und der § 4 b UStG greift bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Auch der § 5 UStG ist nicht einschlägig.

Ohne den Einzelfall zu kennen, kann auch nicht beurteilt werden, ob Anlagevermögen abgeschrieben werden kann.

Ich rate dazu, einen Steuerberater aufzusuchen.

daghy 
Fragesteller
 07.02.2019, 17:38

Ich habe soeben einen Steuerberater in meinem Bekanntenkreis gefragt. Er meinte: Sind es Provisionen, die ich von einem Unternehmen aus einem Drittland erhalte, entfällt die Umsatzsteuer. Ich mache nichts anderes als diese Provisionen einnehmen, das war's. Steuerlich soll nur alles passen.