Rollerdieb gefasst - Schadensersatz?

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Du hast einen Schadensersatzanspruch gegen den Täter nach § 823 BGB. Wenn der Dieb älter als 7 Jahre ist, ist er auch grundsätzlich auch haftbar (§ 828 BGB). Die Frage ist nur, ob bei ihm was zu holen ist.

Du kannst nur ersetzt verlangen, was Du an Schaden auch tatsächlich hattest. Ggf. nur die Reparaturkosten. Um den Anspruch geltend zu machen, würde ich mir einen Anwalt nehemen. Der kann auch die adresse des Diebes herausfinden.

Das Gericht wird ihn dazu verurteilen den Schaden wieder in Ordnung zu bringen. beziehungsweise für das reparieren zu bezahlen. Daher, alle Rechnungen aufbewahren.

Du solltest mit einem Anwalt reden, damit Deine Angelegenheit dann vor Gericht zur Sprache kommt.

Du hast Anspruch auf Schadenersatz gegen den Täter. Fordere ihn zunächst auf, den Schaden zu begleichen. Wenn er nicht zu Deiner Zufriedenheit reagiert, wirst Du wohl um eine Zivilklage zur Feststellung Deines Anspruchs nicht herumkommen. Du solltest die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, haben die Eltern des Taeters nichts mit der Sache zu tun und koennen somit auch nicht in Anspruch genommen werden.

Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, haengt von den naeheren Umstaenden und natuerlich auch vom Alter des Taeters ab. Ist er 14, hat das Ding nachts geklaut und moeglicherweise auch schon eine entsprechende Vorgeschichte, koennte eine solche beim Hinzukommen weiterer besonderer Merkmale vielleicht gerade noch vorliegen. Ist er hingegen bereits 17, geht da wahrscheinlich gar nix mehr.