Rentenversicherungspflicht befreit - kann man das wieder ändern?
Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten eine Putzstelle angenommen, da dies zu diesem Zeitpunkt meine einzige Einkommensstelle war und ich zu diesem Zeitpunkt erst 17 war , habe ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen. Jetzt ist es mittlerweile so dass ich eine Halbtagsstelle in einer Arztpraxis habe und mir von allen Seiten gesagt wurde ich solle mich nicht befreien lassen, was ich auch getan habe. Kann ich bei meiner Putzstelle dass einfach wieder ändern lassen? Ich konnte mit meinem Chef lange nicht darüber reden weil er im Urlaub war, jetzt muss das leider relativ schnell geklärt werden. Geht das denn so schnell? Ich habe erst kürzlich Post von der Rentenversicherung bekommen, wo bestätigt wird dass ich befreit bin und sollte dies ein Fehler sein könnte ich mich melden. Kann ich da anrufen und es als Fehler verkaufen oder wie soll ich vorgehen?
Danke für die Hilfe und schönen Start in die Woche!
4 Antworten
Hallo biiienchen28,
Sie schreiben:
Rentenversicherungspflicht befreit - kann man das wieder ändern?Kann ich da anrufen?<
Antwort:
Ihr zuständiger Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt ist Ihr korrekter und richtiger Ansprechpartner für diese Dinge, Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft und Hilfestellung durch die DRV!
Ich habe erst kürzlich Post von der Rentenversicherung bekommen, wo bestätigt wird dass ich befreit bin und sollte dies ein Fehler sein könnte ich mich melden<
Antwort:
Genau dorthin sollten Sie sich wenden, in diesem Bescheid finden Sie sicherlich Angaben zur Kontaktaufnahme!
Jeder Einzelfall ist anders!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/Nord/de/Inhalt/0_Home/Inhaltsdokumente/Minijob.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Wenn du halbtags arbeitest, warum willst du deine 450-Euro-Stelle auch noch rentenversicherungspflichtig machen? Ist doch unsinnig.... das bringt nur was, wenn du sonst kein Einkommen hast.
Auf deine Frage: um dich ummelden zu können, müsste die dein AG für zwei (oder waren es drei?) Monate abmelden - so einfach ummelden geht mittlerweile nicht mehr.
Hi biiienchen28,
da hilft dir die minijob-zentrale.de weiter unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Versicherungspflicht in der Rentenversicherung -> Dauer der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht:
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses jederzeit beantragt werden. Sie ist für die gesamte Dauer des Minijobs bindend und verliert erst mit dem Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung.
Du kannst also nur bei einem Minijob-Wechsel wieder RV-pflichtig werden!
Gruß siola
Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gibt es nur bei sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu zählt eine Halbtagsstelle eigentlich nicht. Dein AG muss Dich daher automatisch bei der Rentenversicherung und allen andern Sozialversicherungen anmelden.