Rentenabzug wegen einer BG-Rente aber wie ist das mit der jährlichen Erhöhung?

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Die RV Rente wird selbstverständlich auch erhöht. Da jedoch auch die BG Rente erhöht wird, wird gem. §93 SGB VI wiederrum der erhöhte UV-Betrag angesetzt. Im Endeffekt erhält der Vers. daher nur die Erhöhung der UV-Rente, da die RV Rente umso mehr gekürzt wird.

Bei Renten, sowohl die von der Renten- als auch die von der Unfallversicherung. Angerechnet wird die UV-Rente weiterhin auf die "normale" Rente.

Hallo kabatee,

Sie schreiben:

Rentenabzug wegen einer BG-Rente aber wie ist das mit der jährlichen Erhöhung?

Antwort:

Die regulären und im Grunde gemommen geringfügigen, sporadischen, allgemeinen Rentenanpassungen dürften unter dem Strich nur sehr geringe Auswirkungen auf Ihre Gesamt-Rente haben!

Die Rente wird eigentlich alle Jahre erhöht, wie ist das dann mit der Erhöhung in dem Falle? Wird die gekappt oder gibt es da dann auch automatische Erhöhungen?

Antwort:

Diese Erhöhungen werden in die Gesamt-Rentenbezüge eingerechnet/verrechnet!

Sonnst ist das ja Diebstahl von Seite der gesetzlichen rentenversicherung!

Antwort:

Der Gesetzgeber hat diese Vorgehensweisen in Gesetzesform gegossen und somit gilt dies für alle Betroffenen!

Unter folgenden Links wird dies nachvollziehbar:

google>>

unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27450

google>>

tagesspiegel.de/wirtschaft/rechts-frage-an-stefan-braatz-deutsche-rentenversicherung-bund/8322680.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad