Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Regina3  06.08.2021, 20:33

Anwalt für Arbeitsrecht?

Zedd93 
Fragesteller
 06.08.2021, 20:52

Bevor ich einen Anwalt konsultiere, wollte ich erst hier schauen, ob es Leute gibt, die dort ggfs. Erfahrungen sammeln konnten

3 Antworten

Du hast da ein Problem. Da ihr nicht über Euer Gehalt sprechen dürft, wird es als Vertrauensbruch gesehen sich darüber auszutauschen. Deine Gehaltsforderung solltest Du immer nur an der Aufgabe festmachen. Mehr zu fordern weil der andere mehr bekommt, bringt Dich nicht weiter. Und beim Betriebsrat solltest Du aufpassen, dass er Dich nicht zu seinen Zwecken ausnutzt. Es gibt da viele offene Rechnungen zwischen den Betriebsparteien.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Zedd93 
Fragesteller
 06.08.2021, 20:50

Das nicht offen über das Gehalt gesprochen werden darf, ist rechtswidrig. Diese Klausel wurde schon von einigen Gerichten in der Vergangenheit für ungültig erklärt, weil sie genau das fördert, was jetzt der Fall ist.

Gleiche Aufgaben bei unterschiedlichem Gehalt.

Von der Aufgabenstellung sind wir alle klar gleich aufgestellt. Selbst wenn die Stellenbeschreibung evtl nicht die selbe ist, ist es aufgrund der Projekte die Laufen, E-Mail-Verläufen, Kundenanfragen etc. klar, dass wir alle die gleiche Aufgaben übernehmen.

SevenOfNein  06.08.2021, 20:56
@Zedd93

Du musst selbst entscheiden, ob Du sowas mit dem Betriebsrat durchdrücken möchtest. Bei mir als Chef wärst Du zukünftig unter ständiger Beobachtung. Und würdest nur noch kritische Aufgaben bekommen an denen man auch mal gut scheitert.

Zedd93 
Fragesteller
 06.08.2021, 21:00
@SevenOfNein

Den Betriebsrat würde ich auch eher ungern mit ins Boot holen. Allerdings bin ich der Meinung, dass ein Team - und so werden wir jeden Tag genannt - das die selben Aufgaben hat, auch gleichwertig bezahlt werden sollte.

Nicht in der gleichen Stufe, aber zumindest die EG sollte gleich sein.

Grundsätzliches

Die Eingruppierung im öD ist nicht so ganz einfach - es kommt oft auf Unterschiede an, die einem oft erst einmal nicht so bewußt sind; grundsätzlich ist in einem solchen Verfahren nicht entscheidend, was andere bekommen, sondern ob man selbst richtig eingruppiert ist.

Um einen ersten Überblick zu bekommen wären folgende Angaben schon hilfreich.

Du solltest erst einmal mitteilen welche Entgeltgruppen mit welchen Entgeltstufen überhaupt vorliegen, damit man den Unterschied erst einmal definieren kann - wie lange jeder aktuell beschäftigt ist - welchen genauen Abschluß jeder hat (hat jemand einen wissenschaftlichen Hochschulabschluß?).

Was ist die Tätigkeit jedes einzelnen? Es kommt auch auf die Verantwortung an - hat jemand eine höhere Verantwortung?

Zedd93 
Fragesteller
 06.08.2021, 22:05

Also:
Wie bereits angesprochen, habe ich einen Master of Science. Meine beiden Kollegen haben einen Bachelor of Science.

Wir sind alles Ingenieure im Bereich Planung und Projektierung, wir übernehmen allerdings größtenteils auch Projektleitungsaufgaben.

Die Aufgaben sind dort vielseitig. Von kleinen Aufträgen (6.000€) bis hin zu großen Ausbaumaßnahmen (über 100.000€) haben wir breit gefächerte Aufgaben.

Aktuell entwickle ich zudem mit meinen Kollegen, welcher in der gleichen Stufe wie ich bin, Konzepte, um gewisse Ablaufprozesse zu standarisieren und automatisieren.

Der Kollege, der höher eingestuft ist, ist schon länger bei uns im Unternehmen, allerdings war er früher Werkstudent. Aktuell betreut er, meines Wissens nach 2 größere Projekte, die aber vom Auftragsvolumen identisch mit meinen und denen meines anderen Kollegen sind. Er ist wohl in EG10.

Ich bin eingestuft in EG8.

Die Verantwortungen für die Projekte liegen alle bei uns selber. Keiner von uns muss für die Arbeit der anderen irgendwie Verantwortung übernehmen, oder ist den anderen generell übergestellt.

DerSchopenhauer  06.08.2021, 22:28
@Zedd93

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjz6ZitnZ3yAhVHM-wKHSX2AwkQFnoECAMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.vka.de%2Fassets%2Fmedia%2Fdocs%2F0%2FTarifvertr%25C3%25A4ge%2FTV-V_idF_%25C3%2584TV_13.pdf&usg=AOvVaw3DFsAtxjQb38EvPWjGOmea

Ich habe mir die Eingruppierungsmerkmale des obigen TV-V einmal angeschaut - das bringt uns aber hier auch nicht besonders weiter - das muß man tatsächlich im Einzelfall anhand aller einzelnen Tätigkeiten, die man macht genau klären:

Grobe Unterscheidung

EG8 - sind Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse UND selbständige Leistungen erfordern

wobei selbständig nicht das "selbständig arbeiten" ist, wie es allgemein verstanden wird (nämlich arbeiten ohne Anweisungen), sondern damit ist eine eigengeistige Tätigkeit gemeint.

EG9 = wie EG8 + dass sie besonders verantwortungsvoll sind

EG10 = wie EG9 + besondere Schwierigkeit UND Bedeutung

Jede dieser Merkmale ist genau definiert.

Für diese Tätigkeiten sind keine Universitätsabschlüsse notwendig - die beginnen bei E11

Im öD spielt es keine Rolle ob jemand einen Hochschulabschluß hat, aber Tätigkeiten macht, die E8, E9 oder E10 sind - dann ist man ggf., wie man so sagt, "überqualifiziert".

Entscheidend ist immer erst einmal, wie die Stelle aufgrund ihrer Tätigkeitsmerkmale als solche eingruppiert ist - dann muß geprüft werden, ob die persönlichen Voraussetzungen vorliegen (also ab E11 grundsätzlich Hochschulabschluß).

Man könnte taktischerweise abwarten, bis die Probezeit um ist, und dann eine Überprüfung der Eingruppierung verlangen - der Personalrat ist dazu einzubinden - erster Anhaltspunkt ist die Stellenbeschreibung - man sollte über einen längeren Zeitraum alle Abweichungen von der Stellenbeschreibung genau aufzeichnen (mit Zeitanteilen) und alle Tätigkeiten mit den groben Eingruppierungsmerkmalen abgleichen.

Das ist immer sehr aufwändig - aber der Personalrat muß hier unterstützend tätig sein.

Zedd93 
Fragesteller
 06.08.2021, 22:45
@DerSchopenhauer

Ich muss ehrlich sagen, dass ich eigentlich schon mental mit dem öffentlichen Dienst abgeschlossen habe. Tarifvertrag hin oder her, wenn es bedeutet, dass ich als Arbeitgeber für mein Wissen und meine Arbeit nicht das erhalte, was ich in der Industrie bekomme, dann muss man sich nicht wundern, dass Ingenieure nicht lange im öD bleiben.

https://www.kommunalforum.de/tv_v_eingruppierung.php

Du kannst versuchen einzuschätzen, wo du dich hier siehst.

Betriebsrat- Eigenbetrieb, inwieweit es hier auch Stellenbewertungen gibt/geben kann, weiß ich nicht.

Du kannst den Betriebsrat fragen, wieso er dann einer Einstellung mit der Entgeltgruppe zugestimmt hat.

Du solltest nicht komplett ausschließen, dass der Kollege dich belügt- der BR kann allerdings die Eingruppierung prüfen- da Mitbestimmungspflichtig.

Du kannst den höherbezahlten Kollegen fragen ob er noch die Stellenausschreibung besitzt- auf welche er sich beworben hat.

Nein, du hast kein Anrecht auf die gleiche Eingruppierung - es besteht nur die theoretische Möglichkeit. 

Dein Abschluss spielt keine Rolle, es zählt die übertragene Aufgabe

Bei Ablehnung bleibt die Kündigung oder die Eingruppierungsklage, die statistisch allerdings überwiegend im Vergleich enden oder erfolglos bleiben. Alternativ erkundigst du dich - welche Entwicklungsmöglichkeit dein Personalchef sieht.

Zedd93 
Fragesteller
 06.08.2021, 21:03

Ich würde wahrscheinlich nicht klagen, aber ich glaube das ich langfristig dann keine Zukunft dort sehe, sollte eine derartige Ungleichbehandlung beibehalten werden.

Wir reden aktuell von einem Gehaltsunterschied von ca. 9000€ p.a.