Welche Stufe bei Herabgruppierung in alte Entgeltgruppe?
Hallo,
ich habe ca. acht Jahre in der EG8 Stufe 6 gearbeitet. bin dann befördert worden und erhielt EG9b Stufe 4 (Herabstufung altes Recht). Nun habe ich mich bei einem anderen Arbeitgeber (ebenfalls Kommune) auf eine EG 8 Stelle beworben. Werde ich jetzt dort in die letzte Stufe eingestuft (4) oder erhalte ich die Stufe 6, da ich diese ja bereits in der Entgeltgruppe 8 erreicht hatte? Finde im TVÖD leider nichts, was mir meine Frage beantwortet.
2 Antworten
Da wirst du wohl auch nichts finden. Es kommt darauf an, was dein neuer AG als Erfahrung für die neue Stelle anerkennt. Bei neuem AG bezweifle ich allerdings die E8/6 möglich wäre auch die E8/3, alles darüber ist Verhandlung.
Die Frage solltest du also im Vorstellungsgespräch klären.
Das Problem ist das Wörtchen "kann" und es kommt darauf an, ob Du von einer Dienststelle des Bundes zu einer neuen Dienststelle des Bundes gewechselt hast.
"Die Entscheidung zur Berücksichtigung bereits erworbener Stufen liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ein Anspruch der/des Beschäftigten auf Berücksichtigung der bisher erworbenen Stufenlaufzeit besteht nicht."
Es gibt einen Unterschied zwischen TVöD (VKA) = Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und TVöD-Bund.
§ 16 (2) sieht bei einem Wechsel von Bund zu Bund zwingend die Einstufung in die vorige Erfahrungsstufe vor.
Der TVöD für Kommunen enthält eine Kann-Bestimmung.
Da das eine komplexe Angelegenheit ist, empfiehlt es sich zunächst den Personalrat einzuschalten; auch die Gewerkschaft wäre zuständig oder Du solltest Dir eine Rechtsauskunft einholen.
Ich sehe gerade, Du hast innerhalb des Geltungsbereichs TVöD (VKA) gewechselt; damit ist das eine Kann-Bestimmung; ich befürchte, daß hier rechtlich nur schwer etwas zu machen ist.
Dennoch sollte man die Flinte nicht direkt ins Korn werfen; Du solltest mit dem Personalrat gute Sachgründe finden, daß die jetzige Erfahrungsstufe zu niedrig ist; ggf. gibt es in der Behörde ja auch schon andere Fälle, in denen die vorige höhere Stufe berücksichtigt wurde - damit hättest Du ggf. einen Anspruch auf Gleichbehandlung...
Ob es solche Fälle bereits gab, müsste der Personalrat wissen, denn er muß ja der Einstellung zustimmen und erfährt daher auch die Eingruppierung.
Vielen Dank. Ich lese daraus, dass ich auch bei einem Wechsel wieder Anspruch auf die bereits erworbene und mehrere Jahre erhaltene Stufe 6 in der Entgeltgruppe 8 habe.
Der Wechsel ist nahtlos ohne Unterbrechung. Meines Erachtens ist die Einstufung in Stufe 4 wie zuvor bei EG 9 dann nicht richtig.