Rechnung bezahlt trotzdem Inkassobrief?

9 Antworten

Somit habe ich die Rechnung dann bezahlt, das Geld kam erst am 11.06. dort an.

Warum? Hast du erst am 10. überwiesen oder haben die das behauptet? Normalerweise ist eine Überweisung nur einen Werktag unterwegs (sofern am Schalter oder Online ausgeführt). Alles andere ist eher Veralberung durch den Gläubiger.

Ich muss für einen Blumenstrauß der ursprünglich 20 Euro gekostet hat und bezahlt wurde insgesamt 240 Euro bezahlen.

Das gehört eindeutig in die Kategorie Abzocke. So etwas würde ich nicht ernst nehmen. Selbst wenn man Inkassogebühren als gerechtfertigt ansieht, ist die Obergrenze das, was ein Anwalt fordern dürfte und das wäre: 45€ mal 1,3 (130%) mal 1,2 (das sind Auslagen) mal 1,19 (Mehrwertsteuer) und damit insgesamt 83,54€. ALLERHÖCHSTENS. Nach Meinung vieler Gerichte verstoßen aber für geschäftserfahrene Gläubiger selbst diese Gebühren gegen die Schadensminderungspflicht und es wird kräftig zusammengestrichen.

Insofern: Ich würde dem Inkasso ein Einschreiben schicken und ruhig überdeutlich werden: "Wertes Inkasso. Es gibt keine offene Schuld. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Im übrigen sind ihre Gebühren ein deutlicher Verstoß gegen das RVG. Ich behalte mir vor, gegen Sie Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten, sowie diesen Verstoß beim zuständigen Aufsichtsgericht anzuzeigen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Danach schweigen. Sollte es so weit kommen, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird, dann direkt widersprechen (Briefkasten täglich leeren, da muss man Fristen wahren). Ansonsten kann man sich erst mal zurücklehnen.

Hi,

Laut Gesetz habe ich doch aber 2 Wochen Zeit und auch nach jeder Mahnung nochmal eine gewisse Frist.

Ein Gesetz mit 2 Wochen Frist gibts nicht.

Es ist aber so, dass der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, wenn nicht ausdrücklich ein Zahlungsziel bestimmt ist.

Das Problem für den Gläubiger ist i.d.R. der genaue Zugangsmnachweis der Rechnung.

Das Zahlungsziel aber offenbar genau bestimmt war, gilt das, was da steht, also der 14.5.

Was steht denn eigentlich auf deiner Überweisung für n Datum?

    1. Mahnung. - mit welcher Frist?

Hast du die, in der Mahnung eingeräumte Frist eingehalten?

Ne Überweisung, die länger wie 2 Wochen braucht, ist schon merkwürdig.

Du gibst an, dass das Geld am 11.6. dort eingegangen sei, das Inkassoschreiben jedoch vom 16.6. ist.

Wenn sich das überschnitten hat, ist das nicht dein Problem.

DU hast auf die Zahlungsaufforderung des Gläubigers vom 22.5. gezahlt. - fertig

Hefte die Kopie der Mahnung v 22.5. ab und den Kontoauszug.

Das reicht vollig aus für den Fall, dass die dich (wider Erwarten) verklagen.

Über die Höhe der überzogenen Inkassokosten muss man hier nicht diskutieren.

Der Inkassonepper wurde NACH deiner Zahlung erst tätig.

Ob du in Verzug warst, oder nicht, bzw etwas zu spät gezahlt hast usw, spielt in dem Fall keine Rolle.

Mit Eintreffen des Inkassoschreiben bei dir gab es KEINE offene Forderung. - die war ja bereits bezahlt.

Ich würde in diesem Fall überhaupt nicht auf das Inkasso reagieren.

Also keinesfalls da anrufen usw und damit bestätigen dass du von denen angeschrieben wurdest.

Aussitzen, Inkasso völlig ignorieren.

DIE müssten im Streitfall nachweisen, ob und wann die dich angeschrieben haben und wann genau deren Schreiben bei dir eingegangen ist. - Stichwort "Zugangsnachweis"

Du kannst dir aber auch n Spässken machen.

Erstmal die Vollmacht vom Inkasso anfordern.

Nach § 174 BGB müssen die die Vollmacht vorlegen.

Vorher ist alles was die machen völlig unbeachtlich.

Da du deren korrekte Beauftragung ja durchaus begründet anzweifelst, forderst du die Vollmacht im ORIGINAL. Die Vollmacht forderst du selbstverständlich mit recht kurzer Frist.

Postweg usw. - ich denke eine Woche Frist dürfte ausreichen.

Wenn es wirklich eine Vollmacht gibt, sollte es ja kein Problem sein, die vorzulegen.

Wenn die die Vollmacht tatsächlich beibringen, widersprichst du der Forderung vollumfänglich. - du hast ja bezahlt.

Auf irgendwelche überzogenen Inkassokosten würde ich gar nicht eingehen.

Ich würde da vor Gericht gerne Mäuschen sein, wenn ein Inkassohansel für eine bereits bezahlte Forderung von 20€ sage und schreibe 240€ eintreiben will.

Aber das wird nicht passieren.

Der Inkassonepper wird niemals seine exorbitanten Inkassogebühren gerichtlich einfordern.

mepeisen  18.06.2014, 16:17
Es ist aber so, dass der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät, wenn nicht ausdrücklich ein Zahlungsziel bestimmt ist.

Bei Verbrauchern aber nur, wenn genau darauf in der Rechnung hingewiesen wurde und wenn auf die Verzugsfolgen ebenfalls deutlich hingewiesen wurde. Das BGB stellt die Verbraucher hier unter Welpenschutz.

Gleiches gilt aber auch für ein Zahlungsziel in der Rechnung. Einfach so ohne weitere Warnung gerät der Verbraucher auch hier nicht in Verzug.

Ne Überweisung, die länger wie 2 Wochen braucht, ist schon merkwürdig.

Richtig. Sofern keine handschriftliche Überweisung in den Bankbriefkasten eingeworfen wurde (da kann es mit Scannen usw. schon einmal dauern) gilt: 1 Werktag bzw. Geschäftstag. Seit SEPA ist das im SEPA-Zahlungsraum gesetzlich fixiert und garantiert. In Deutschland war es sowieso schon normal, dass Geld nur einen Tag unterwegs ist.

Wenn sich das überschnitten hat, ist das nicht dein Problem.

Richtig und das ist auch wirklich wichtig, egal was dahergelaufene Inkassonepper so behaupten...

Aber das wird nicht passieren.

Das siehst du völlig richtig. Das ist hier nichts als überzogene Drohkulisse und man hofft, einen Dummen zu finden, der vor Angst oder weil er es nicht besser weiß, voller Panik bezahlt. Als nächstes kommt wohl "ein Anwalt", der nochmal 200€ Gebühren aufschlägt.

Ruf das Inkassobüro an. Sollte sich zu Deinen Gunsten herausstellen, dass Du die Rechnung vor dem Datum des Briefes vom Inkassobüros gezahlt hast, kann von der Forderung abgesehen werden.

mepeisen  18.06.2014, 15:45

Man telefoniert nicht mit Inkasso. Schon gar nicht mit solchen, die deutlich gegen Gesetze verstoßen, wie hier massivst gegen das RVG. Telefonate lassen sich nicht beweisen. Ein Einschreiben und danach schweigen. Etwas anderes führt nicht zum Ziel.

blackmambaxxx  18.06.2014, 15:59

Das würde ich so einfach nicht sagen. Bei mir hat das funktioniert. Ich habe die Rechnung dem Gläubiger überwiesen. Erst danach kam der Brief vom Inkassobüro. Ich hab den Kontoauszug als Kopie an das Inkassounternehmen gesendet. Um zu Belegen, wann das Geld vom Konto gegangen ist. Danach habe ich nichts mehr gehört und der Fall war erledigt - ohne Anwalt und Zusatzkosten oder Ärger :-)

mepeisen  18.06.2014, 16:07
@blackmambaxxx

Es kann funktionieren, keine Frage. Aber die Erfahrung zeigt: Gerade solche Inkassos, die sowieso schon drastisch überziehen mit Forderungen, die wollen nur Geld. Mit denen kannst du nicht vernünftig reden.

Am 22.05. kam die "letzte Manung" per Post. Somit habe ich die Rechnung dann bezahlt, das Geld kam erst am 11.06. dort an.

Versteh ich nicht. Banklaufzeiten betragen einen Arbeitstag.

Laut Gesetz habe ich doch aber 2 Wochen Zeit und auch nach jeder Mahnung nochmal eine gewisse Frist.

Nicht wirklich. Die erste Mahnung setzt dich in Verzug und damit schuldest du den Verzugsschaden. Jedoch sind Inkassogebühren kein erstattungsfähiger Verzugsschaden.

Wer kennt sich damit aus und kann mir Tipps geben, sodass ich die Inkassokosten eventuell umgehen kann?

Widerspruch schreiben unter Angabe, dass die Hauptforderung bezahlt wurde, Verbot der Datenweitergabe an die Schufa (§ 28a BDSG). Problem gelöst. Keine weitere Kommunikation mit der Inkassobude.

Danach Ausschau halten ob man die evtl. einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt. Diesem müsstest du zwingend binnen 14 Tagen widersprechen.

lt gesetz hast du dich an die vereinbarten zahlungsbedingungen zu halten. das waren dann hier bis zum 14.05. wenn das geld erst am 11.06 dort war dann hast du es frühestens drei tage vorher angewiesen.

mit der aufstellung der inkassokosten solltest du mal zur verbraucherberatung gehen. da kann es dann sein das ein teil evtl. unwirksam ist.