Rasender Radfahrer gegen Autotür.Wer ist Schuld und was für eine Strafe bekommt der Autofahrer?

4 Antworten

Hallo lol123lol123lol,

dem Radfahrer nachzuweisen, dass er sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten hat dürfte schwer bis unmöglich sein.

Im übrigen hat man beim Ein.- und Aussteigen dafür zu sogen, dass dabei kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Hat sich der Radfahrer beim Unfall NICHT VERLETZT kommt gem. bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog nur folgender Bußgeldbescheid zu:


Tatbestandsnummer: 114106

Tatvorwurf: Sie schädigten beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer.

Ordnungswidrigkeit: § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG

Bußgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A/B - Verstoß: Nein


Problematischer ist die Angelegenheit wenn sich der Radfahrer bei dem Unfall verletzt hat, denn dann reden wir nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit, sondern von einer Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das ist zwar ein Delikt, welches nur verfolgt wird, wenn der Verletzte einen Strafantrag stellt oder öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, aber so wie Du schreibst, wurde sie ja angezeigt.

Ins Gefängnis wird sie dafür sicherlich nicht müssen, aber es kann eine Freiheitsstrafe folgen, die natürlich zur Bewährung ausgesetzt wird oder es kann eine Geldstrafe geben, die sich nach dem Einkommen richtet.

Den Schaden am Fahrrad und falls sich der Radfahrer verletzt hat und evtl. Schmerzensgeldansprüche oder andere Schadensersatzansprüche stellt, werden vollständig von der Autoversicherung Deiner Freundin übernommen.

Hoffe, ich konnte Dir mit der Antwort helfen

Schöne Grüße
TheGrow

Eine im Auto sitzende Person hat sich vor dem Öffnen der Tür grundsätzlich zu versichern, dass sie niemanden gefährdet. Das ist offensichtlich nicht mit genügender Gründlichkeit geschehen. Die Geschwindigkeit des Radfahrers ist da erst mal egal, "rasen" ist ziemlich subjektiv. Die Beurteilung, ob der Radfahrer zu schnell fuhr, obliegt weder Dir noch mir. Aber auch ein Radfahrer darf schnell fahren. Die Schuld liegt regelmäßig bei demjenigen, der die Tür öffnet. Es gibt allerdings auch Urteile, in denen der Radfahrer eine Mitschuld bekam, weil er keinen genügenden Abstand einhielt. Zu den Kosten hat TheGrow schon die einschlägigen Bestimmungen genannt. Ggf. kommen Schadensersatz etc. auf die Autofahrerin zu. Die Höhe hängt natürlich vom Schaden und von einer eventuellen Mitschuld des Radfahrers ab.

Was ist ein rasender Radfahrer? Hatte er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten?

So wie du das schilderst ist wohl die Autofahrerin schuld. Ich gehe davon aus, dass das Auto versichert war. Also wird der Schaden wohl von der Versicherung übernommen. Das Bußgeld wegen verkehrsgefährdendem Verhalten wird die Autofahrerin zahlen müssen. Falls der Radfahrer klagt, vielleicht auch noch Schmerzensgeld.

Wer eine Autotür öffnet ohne sich nach hinten abzusichern, ist schuld am einem Unfall, der daraus resultiert.

lupfi  12.09.2014, 21:56

jepp, genau so isses...