Mit dem Fahrrad vom Auto angefahren. Wer hat schuld?
Also: Ich bin mit dem Fahrrad auf der LINKEN Seite gefahren und habe eine Kreuzung zu einer Nebenstraße überquert. Das Auto, es kam mir entgegen, wollte in die Nebenstraße abbiegen. Da eine Radfahrerin auf meiner Seite, sie kam mir entgegen, auch die Kreuzung überqueren wollte, sah der Autofahrer nur zu der Radfahrerin, die aber anhielt, oder doch woanders abgebogen ist (das weiß ich nicht mehr genau). Weil der Autofahrer abremste (wegen der entgegenkommenden Radfahrerin), dachte ich er würde mich auch sehen und ich fuhr weiter. Als der Autofahrer sah, dass die Radfahrerin nicht über die Kreuzung wollte, fuhr er auch weiter und erwischte mich direkt vor dem Auto. Ich habe mich nicht verletzt, doch mein Fahrrad hat einen Totalschaden. Der Autofahrer meint es wäre nicht seine Schuld, weil ich auf der falschen Straßenseite fuhr. Allerdings habe ich gehört, dass der Autofahrer in den meisten Fällen die Schuld hat, weil er der stärkere Verkehrsteilnehmer ist. Ich bin übrigens 16 Jahre alt, falls das was zur Sache tut. Würde mich freuen, wenn ich ein paar hilfreiche Antworten bekomme ;)
10 Antworten
Hier sind keine genauen Aussagen möglich. Fakt ist, dass Du auf der falschen Seite fuhrst und deshalb nicht unschuldig bist. Der Autofahrer wird eine Mitschuld bekommen. Die Frage ist aber, wie viel. Schau Dir mal die Urteile unter http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links an, da bekommst Du einen Überblick. Jedoch ist die Aufteilung der Schuld immer eine Einzelfallentscheidung, vorhersehbar ist da wenig.
Da hat eindeutig nicht der Autofahrer Schuld, sondern du. Denn du bist auf der falschen Straßenseite gefahren (verkehrswidrig) - und da seine Aufmerksamkeit durch die sich regelgemäß verhaltende Radfahrerin gebunden war, konnte er nicht damit rechnen, dass aus der "falschen Richtung" jemand kommt. Er kann nicht nach beiden Seiten gleichzeitig sehen.
Und du hättest anhalten können (und sollen), da du ja wusstest, dass du auf der "falschen Seite" fährst.
Und irgendwann wirst du den FS machen und erklären müssen, was rechts vor links bedeutet. Das ist kein Strickmuster.!
Ich glaube dass weiß ich jetzt auch schon gut genug, aber danke für deine Hilfe! :*
Hallo, da ich in einer sehr ähnlichen Situation war, als Autofahrer, hier meine Erfahrung.
Situation ganz kurz: Ich kam an die Hauptstraße wo Berufsvehrkehr war. Einer bog nach rechts ab, in meine Straße, ich wollte in seine Lücke in der Autoschlange rein. Also ich wollte nach rechts abbiegen. Da kam Fahrradfahrer von rechts. Ich habe ihn angefahren. Er bekam leichte Wunde am Bein und ein verbogenes Rad. Ich ein paar Kratzer am Auto. Das war mein und sein erster Unfall, deshalb haben wir beide beschlossen Polizei zu rufen. Ein großer Fehler... Er hat es eingesehen, dass er auf der falschen Seite gefahren ist. Und Ich habe vor dem losfahren nicht nach rechts geschaut. Also beide schuld. Da er einen Kratzer hatte, habe ich ein Unfall mit Personenschäden verursacht. Somit eine Straftat.
Ergebnis: Staatsanwalt hat nach einen Monat den Fall eingestellt, unter anderem weil Fahrradfahrer keine Anzeige erstattet hat. Bußgeld von der Stadtverwaltung: 145 €. 120€ Bußgeld: Missachtung Vorfahrt + 25€ Gebühr. Fahrradfahrer hat wohl keinen netten Brief von der Stadt bekommen.
Also auf der LINKEN Seite fahrende Fahrradfahrer haben auf der Hauptstraße Vorfahrt.
Mach dich schlau guckst du hier: 1 StVO § 2 Abs.4 Kinder bis 8 Jahre müssen nach § 2 Abs.5 den Gehweg benutzen.
ihr seit beide schuld. allerdings wird der autofahrer wohl einen größeren "schuldanteil" haben. aber teilschuld hast du auf jedenfall
Bullshit, wer links fährt ist schuld.
Aber er kann auch nochmal nach links gucken, bevor er wieder weiter fährt. Die Kreuzung liegt übrigens direkt an einer Schule, also wäre da besondere Vorsicht geboten!