Muss ich mich der Polizei melden, wenn ich Zeuge eines Unfalls bin?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo goali356,

Du kannst Dich auch Problemlos noch später als Zeuge bei der Polizei melden. Es gab bzw. gibt aber keinerlei rechtliche Verpflichtung sich als Zeuge zur Verfügung stellen.

Vielleicht kann Deine Wahrnehmung ja etwas zur Ermittlung der Unfallursache beitragen.

Hat Dein Verhalten aber zum Unfallhergang geführt oder zumindest beigetragen, sieht die Angelegenheit etwas anders aus, weil Du in dem Fall nicht nur Zeuge sondern Unfallbeteiligter warst. Ein Fallbeteiligter (nicht nur Zeuge) darf sich nicht einfach von der Unfallstelle entfernen, sonst begeht er eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
  2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. 

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. 

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3). 

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

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Also wie gesagt, als Zeuge warst und bist Du nicht verpflichtet, Dich nach einem Unfall bei der Polizei zu melden. Aber oftmals sind Zeugen wichtig, damit die Unfallursache ermittelt werden kann und der Richtige seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen kann.

Kann Dein Verhalten aber zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben, kann und wird vermutlich gegen Dich ein Strafverfahren nach der oben angeführten Rechtsgrundlage eingeleitet.

Schöne Grüße
TheGrow

NewBegin2018 
Fragesteller
 11.02.2016, 17:50

Danke, habe mittlerweile bei der Polizei angerufen und die sagten es wäre aufgenommen, und es werden keine Zeugen benötigt.

Nein, Du hast Dich nicht strafbar gemacht, es is ja kein Kapitalverbrechen passiert und es brauchte auch niemand Hilfe.

Natürlich kannst Du Dich jetzt noch melden, egal bei welcher Polizeidienststelle, die werden Dich dann weitervermitteln, falls man Deine Aussage überhaupt braucht, kann ja auch sein, dass der Sachverhalt unstreitig ist - falls nicht, wird der entsprechende Fahrzeughalter natürlich dankbar sein, denn es ist ja versicherungstechnisch wichtig, alles klären zu können.

Ruf einfach an und frag nach und sage wie es war, nämlich dass Du Deinen Bus kriegen musstest und Dir jetzt gedacht hast, es könnte vielleicht doch noch wichtig sein, was Du gesehen hast.

NewBegin2018 
Fragesteller
 11.02.2016, 17:51

Danke, habe mittlerweile bei der Polizei angerufen und die sagten es wäre aufgenommen, und es werden keine Zeugen benötigt.

Klar kannst Du Dich nachträglich noch melden, aber zumal Du schon "gesehen" hast, das Deine Hilfe nicht gebraucht wird (Heute ist wohl niemand mehr in der Lage Erste-Hilfe leisten zu wollen/können) wird man sicher auch nicht Deine Aussage brauchen. Also mach es wie gewohnt und lass es. Du hast nur Angst um Dich und eine Strafbarkeit..

NewBegin2018 
Fragesteller
 11.02.2016, 17:48

Ich kann sehr wohl Erste Hilfe leisten. Die Personen sind aber nachdem Unfall ausgestiegen und haben sich unterhalten und es saß auch sonst niemand im Auto. Somit war doch wohl klar, dass dort keine Erste Hilfe gebraucht wird. Andernfalls wäre ich dort selbstverständlich hingegangen.

Ich habe mittlerweile bei der Polizei angerufen und die Sache wäre bereits geklärt.

So wie du es beschreibst, ist die Unfallursache eindeutig. Insofern wird deine Zeugenaussage wohl nicht wichtig sein.

Ich würde mich melden, vielleicht ist Deine Aussage (noch) hilfreich.


Und das nächste Mal bitte nicht nur gucken und weitergehen, sondern hin und schauen, ob Du helfen kannst, okay?


NewBegin2018 
Fragesteller
 11.02.2016, 17:53

Die Personen sind aber nachdem Unfall ausgestiegen und haben sich unterhalten und es saß auch sonst niemand im Auto, somit brauchte dort niemand ernsthaft hilfe. Außerdem hatte ich es eilig, und bin schüchtern.

Wenn dort jemand ernsthaft hilfe gebraucht hätte, wäre ich dort selbstverstänlich hingegangen.