fahrerflucht, zurückgekommen nach 20min und Polizei gerufen, nichts der Polizei von Fahrerfluchterzählt, was kann auf mich zukommen?

3 Antworten

Fahrerflucht? - welche Fahrerflucht?

Du wolltest im ersten Schreck (nennt sich Augenblicksversagen) zur Polizei fahren, hast dich dann eingekriegt und dir ist eingefallen, dass du besser vor Ort wartest - das hast du dann ja auch gemacht.(Dumm wäre es gewesen, wenn sie schon nach dir gesucht hätten)

Du kannst den Schaden der Versicherung melden, diese begleicht das und teilt dir, wenn alles abgeschlossen ist mit, was es gekostet hat.

Dann kannst du entscheiden, ob du das der Versicherung erstattest und alles (Rabatt) bleibt beim alten oder du belässt es so und wirst hochgestuft..

Alles easy!

adsas 
Fragesteller
 18.08.2016, 00:32

Zuallerst vielen dank für deine Aussage, dies hat mich beruhigt falls wirklich noch etwas kommt! So nun zur Versicherung, die Frau hatte mich direkt nach dem Unfall angerufen und mir angeboten das am morgigen Tag zu besprechen bzw einen Deal zu machen. Sprich wir würden uns Einigen ohne der Versicherung, bekommt die Versicherung trotzdem davon wind ? also der unfallgegner würde in dem Fall nicht zu versicherung gehen, und ich mit meinem Auto auch nicht, da mir der kleine Kratzer am Auto egal ist

Laestigter  18.08.2016, 00:44
@adsas

Du musst keine Angst vor der Versicherung haben oder dass sie "Wind" bekommt!

Hochgestuft wirst du nur, wenn sie für dich einen Schaden begleichen, sonst nichts! - die darf das also ruhig wissen ist kein Problem!

Beispiel:

Meine Frau hat vor ein paar Jahren Ihren Kleinwagen an eine LKW gelehnt und ist vom Führerhaus bis zum Ende daran entlang geschlittert ,was die rechte Seite Ihre Ford Ka übelst zerstörte.

Am Ende bekam sie eine Rechnung  - 3200 Euro für die rechte Seite Ihres Autos wieder herstellen  (Vollkasko) und 50 Euro von der Gegnerischen Seite (Haftpflicht - Lkw Felge auf Haarrisse prüfen)

Wir haben uns dann entschieden, die Vollkaskokosten nicht selbst zu zahlen und die Haftpflicht ,also die 50 Euro Schaden beim Gegenüber zu zahlen.

Im folgenden Jahr wurde sie also bei der Haftpflicht ganz normal um ein weiteres Jahr heruntergestiuft, so als ob nichts gewesen wäre und  bei der Vollkasko eben um fast 10 % (weis nicht mehr wie viel Stufen, meine 9) rabattmässig hochgestuft.

Und hat eben jetzt SF27 bei Haftpflicht und SF18 bei Vollkasko.

Da ist also nicht "illegales" dabei, wenn Ihr euch so einigt - Aber bitte schriftlich machen, oft kommt dann hinterher ein "aber hätten wir doch" und "wen ich das gewusst hätte, dann hätte ich doch die Versicherung"..

Hatt Ich auch schon selbst gehabt - Traktor rollt zurück und verbeult mit seinem Anhänger meine Motorhaube - an Ort und Stelle damals 100 DM ausgehandelt, einkassiert und das wars - nie wieder was voneinander gehört... 

adsas 
Fragesteller
 18.08.2016, 00:47
@Laestigter

Alles klar, vielen dank für deine Mühe!

Alte Regel: wo kein Kläger, da kein Richter.

Du bist nicht verpflichtet, Fahrerflucht selber anzuzeigen oder dich sonstwie selber zu belasten. Und wenn die Polizei das nicht mitkriegt und nicht anzeigt, hast du wohl gerade nochmal Glück gehabt und im letzten Moment das richtige gemacht. Versicherungen interessiert nur das Geld, deren Aufgabe ist es nicht, Anzeigen zu schreiben.

Sollte die Zeugin nun noch eine Anzeige schreiben, dürfte als Antwort kommen...doch doch, der Unfall wurde gemeldet und aufgenommen. Die Anzeige ist gegenstandslos.

Wenn die Zeugin gegen dich aussagt schon

adsas 
Fragesteller
 18.08.2016, 00:17

was ist wenn ich aussagen würde das ich nur um die ecke gefahren bin bzw um das auto umzuparken? müsste dann nicht aussage gegen aussage stehen ?



Yavuz64  18.08.2016, 00:29

Ea ist scheiß egal was die aussagt .. Das ist ihre ansicht polizei wurde verständigt und fertig !