Quad verkauft,Käufer behauptet jetzt einen Schaden am Quad zuhaben!

3 Antworten

Er kann doch ruhig zur Polizei gehen. Die werden nichts unternehmen. Die können den Vertrag lesen, der absolut korrekt ausgefüllt wurde. Wenn tatsächlich noch ein weiterer Schaden da ist, dann hast du ihn ja nicht absichtlich verschwiegen. Er hat eine Probefahrt gemacht und wurde hinreichend informiert, was das Quad betrifft. Lasst euch keine Angst machen.

Erstmal Ruhe bewahren! Du darfst dir den Kopf anderer nicht zerbrechen :)

Wenn er mit Polizei droht, was soll die machen? Dich festnehmen? Wie du schon gesagt hast, bist du kein KFZ Mechaniker u er hätte ja auch schon beim Besichtigungstermin mit dir zum Gutachter gehen können!

Im Vertrag wurde auch hinterlegt das es ein Problem gibt!

In 3 Tagen kann so viel passieren, wer weis was er entnommen hat oder mit der Maschine angestellt hat? Das weis keiner?!

Wenn er jetzt mit einem Anwalt droht, ja dann wartest du einfach auf den Brief vom Anwalt u gehst dann mit dem Brief ebenfalls zu einem Anwalt u dann wird diskutiert!

Aber eigentlich steht ja Aussage gegen Aussage!

Ein Richter wird auch sagen, das sie kein Mechaniker sind u es nicht wissen konnten u der Käufer ja sonst was mit der Maschine angestellt haben könnte?! Ausserdem hat er die Maschine trotz Mangel gekauft!

Zerbrich dir bloß nicht den Kopf! Jetzt ist Weekend u in den Knast wirst du dafür zu 10000% nicht gehen u zahlen wirst du dafür auch nicht!!!!!

Also reagier auf seine Drohungen nicht lass es drauf ankommen ;)

Glaub mir, alles wird gut :)

TKO83 
Fragesteller
 25.07.2014, 19:23

Ich danke dir;)

TKO83 
Fragesteller
 28.07.2014, 17:07

Jetzt haben sie angerufen und gedroht ich hätte 3 Möglichkeiten!1 Quad zurückholen!2 selber reperrieren!oder sie reperrieren es und ich bekomme die Rechnung!oder es geht mit Gutachten zum Rechtsanwalt! Da angeblich zuviel Öl im Motor war.

Besichtigt, Probefahrt, gekauft. Thema erledigt.

Ausnahme: Der Verkäufer hat von verdeckten, schwerwiegenden Mängeln gewusst und sie verschwiegen.

Es hat dem Käufer doch freigestanden, vor dem Kauf das Gefährt in einer Werkstatt inspizieren zu lassen.