Getriebeschaden nach 2 Monaten Gebrauchtwagen (Händler)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben 12.02.15 einen neuen Gebrauchtwagen gekauft (VW Golf 5 1.9 TDI EZ 2009) nach mitlerweile 2 Monaten und 6000 Kilometern (Gesamt nun 150.000 KM) haben wir nun einen Getriebeschaden. Ich hatte das Fahrzeug in einer Privaten Werkstatt um ein Sportfahrwerk einbauen zu lassen. Nach der Probefahrt des Kfz-Mechanikers sagte mir dieser das, dass Getriebe wohl einen Schaden hätte. Er sagte einige Gründe dafür, welche für mich als Laie nicht erkennbar waren. Jedoch sagte er, dass man es Spüre sobald das Fahrzeug um 4. Gang ist, da sich sozusagen leichte Schläge auf den Schaltknüppel auswirken. Und auch dies habe ich schon bei der Probefahrt damals gespürt, habe mir jedoch nichts weiteres dabei gedacht.
Muss ich nun nach 2 Monaten mit einer Reparatur von 2000€ + rechnen? Es kann doch nicht sein, dass ich ein Fahrzeug mit gutem Gewissen bei einem Händler kaufe und dieser mir ein defektes Fahrzeug verkauft.
Bislang waren wir noch nicht bei dem Händler jedoch kennen wir diesen genau, sodass er uns sagen wird das dies ein Verschleißteil ist und er nicht dafür verantwortlich ist. Aus diesem Grund wollten wir uns über die Rechtslage Informieren. Empfehlen Sie rechtlich gegen den Händler vorzugehen? Gibt es Aussicht auf Erfolg bei einem Gebrauchtwagen? Eine Rechtsschutzversicherung wäre eventuell vorhanden. Der Wagen selbst läuft über meine Mutter jedoch bin ich Hauptnutzer da ich das Fahrzeug jeden Tag brauche. Mein Vater hat eine Versicherung, bei dieser sollte ich (20 Jahre) normalerweise mit rein kommen.
Zumindest im letzten Fall vor 3 Monaten hätte diese Versicherung die Anwaltskosten übernommen aufgrund eines Verkehrsunfalls.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen da ich nur von etwas Bafög lebe und mir ein Getriebewechsel nicht leisten kann. Und ohne Fahrzeug habe ich keine Möglichkeiten zur Uni zu gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Maier
2 Antworten
Am besten ist, wenn ein Sachverständiger Dir den Getriebeschaden bestätigt.
Dies dann schriftlich und er sollte auch ausführen woran man das bemerken kann und als Händler erkennen musste. Idealerweise kann er Dir noch bestätigen, dass der Schaden schon länger vorhanden ist.
Mit dem Gutachten dann zum Verkäufer und ihn damit konfrontieren.
Sollte der Händler auf Stur schalten, RV Versicherung anrufen, schildern und einen Anwalt zur Beratung nehmen.
Das hört sich schon mal gut an. Es wäre natürlich Spitze wenn dieser mir bestätigt, dass dies schon länger so sei. Dies werde ich mit Sicherheit in Erwägung ziehen.
Danke dir
Guten Morgenes kommt vermutlich auch darauf an, was im Kaufvertrag steht.
Das Fahrzeug hat jetzt nach knapp sechs Jahren 144.000 km gelaufen.
Hoffen wir, dass Sie eine Einigung finden.
Bitte beachten: der Händler muss Ihnen k e i n neues Getriebe einbauen.