Prüft das Finanzamt bei Grundstücksverkauf Kaufpreis und tatsächlichen Verkehrswert?

3 Antworten

Nur eine Plausibilitätsprüfung. Bei Auffälligkeiten werden zunächst die Werte des Gutachterausschusses herangezogen, im laufe evtl. weiterer Verfahren werden Wertgutachten gefordert.

Es gibt zwischen den Ämtern einen regen Austausch von Daten. Bei Eigentumsübertragung wird ein notarieller Vertrag zustandekommen. Danach die Grundbucheintragung usw.

Die Grundsteuern werden ja aufrund von Bewertungsrichtlinien errechnet, die vom Grundstückswert ausgehen. Es kommt auch noch die Grunderwerbsteuer (3,5 % vom Grundstückswert) .Dann wird das Finanzamt ein Auge drauf werfen, ob es sich lohnt hier einen Schenkungsteuererklärung zu verlangen.

sobald eine offensichtliche diskrepanz auftritt, gibt es eine intensive prüfung, sei sicher. naja, manchmal ist der sachbearbeiter ein "schläfer", dann haut das hin :-)